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15.01.2026

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Stellungnahmen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs (RefE PsychPB) ausdrücklich, die Rechte und den Schutz von Verletzten schwerer Gewalt-, Sexual- und häuslicher Gewaltstraftaten im Strafverfahren weiter zu stärken. Polizei und Opferhilfe verfolgen hier ein gemeinsames Anliegen: Strafverfahren müssen rechtsstaatlich, effizient und zugleich so ausgestaltet sein, dass sie die Betroffenen nicht zusätzlich belasten oder retraumatisieren. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich seit ihrer Einführung als wichtiges Instrument des Opferschutzes erwiesen. Aus Sicht der Polizei ist es daher richtig und notwendig, bestehende Schutzlücken zu schließen, den Zugang zu Unterstützungsangeboten zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für eine funktionierende psychosoziale Prozessbegleitung zu verbessern. Mit über 210.000 Mitgliedern größte Polizeigewerkschaft hierzulande bedanken wir uns daher ausdrücklich für die Möglichkeit zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen zu dürfen.