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29.01.2026

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens

Stellungnahmen
Der Entwurf greift in wesentlichen Teilen auf bereits in der vergangenen Legislaturperiode verfolgte Regelungsansätze zurück, ohne die dort geäußerte fachliche Kritik und die zwischenzeitlich vorliegenden praktischen Erkenntnisse hinreichend zu berücksichtigen. Anders als bei dem damaligen Gesetzentwurf beschränken sich die vorgesehenen Änderungen dabei nicht mehr ausschließlich auf klarstellende oder deklaratorische Anpassungen, sondern führen insbesondere durch die Anhebung von Mindest- und Höchststrafen zu einer spürbaren Verschärfung des materiellen Strafrechts. Gleichwohl bestehen aus Sicht der GdP erhebliche Zweifel, ob diese strafrechtlichen Verschärfungen geeignet sind, einen tatsächlichen und nachhaltigen Beitrag zum Schutz von Einsatzkräften vor Gewalt im Dienst zu leisten. Auch der vorliegende Entwurf setzt erneut vorrangig auf strafrechtliche Signalwirkungen, ohne die bekannten Ursachen von Gewalt- und Eskalationssituationen im Einsatzalltag hinreichend zu adressieren. Bedauerlich ist, dass keine Evaluation der bisherigen und künftigen Strafrechtsanpassungen vorgenommen wird. Auch verkennt der Entwurf, die Dimension der digitalen Gewalt zu adressieren. Die geplanten Änderungen können daher, wie bereits die früheren Reformen, allenfalls einen begrenzten symbolischen Beitrag zur Bekämpfung steigender Gewalt gegen Polizeibeschäftigte und weitere Personenkreise leisten. Eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheit von Einsatzkräften im täglichen Dienst wird hierdurch allenfalls in begrenztem Maße erreicht.