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14.07.2025

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und mittelbar gegen § 58 Abs. 5 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Stellungnahmen
Vor dem Hintergrund der angegriffenen Maßnahme des Eindringens in eine Wohnung im Rahmen einer geplanten Abschiebung stehen zentrale Fragen des Grundrechtsschutzes aus Art. 13 GG im Spannungsfeld zu den Erfordernissen einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Maßnahmen. Diese Fragestellung berührt nicht nur die dogmatische Auslegung der Begriffe „Betreten“ und „Durchsuchen“, sondern auch die praktische Umsetzbarkeit verfassungrechtlicher Vorgaben im polizeilichen Alltag. Die GdP nimmt diese Stellungnahme mit der Zielsetzung vor, die verfassungsrechtliche Bedeutung rechtsstaatlicher Eingriffsgrundlagen zu unterstreichen und zugleich auf die tatsächlichen Herausforderungen bei der Durchführung von Rückführungen hinzuweisen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit und Vorhersehbarkeit der Eingriffsnormen sowie dem Schutz der eingesetzten Vollzugskräfte vor rechtlicher Unsicherheit. Die Polizei handelt im Rahmen der Durchführung von Abschiebungsmaßnahmen auf Ersuchen der jeweils zuständigen Ausländerbehörde im Wege der Amtshilfe. Als letztes Glied in der Vollzugskette ist sie auf die vollständige und rechtssichere Vorbereitung durch die ersuchende Behörde angewiesen.