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31.12.2013

Gendergerechte Beurteilungen – Hinweise und Empfehlungen für eine gleichstellungsförderliche Gestaltung von Regelungen und Praxis

Frauengruppe Studien
Beurteilungsergebnisse sind entscheidend für die berufliche Entwicklung und die Karriere von Frauen und Männern, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Für Beamtinnen und Beamte ist nach Artikel 33 Abschnitt 2 des Grundgesetzes zu gewährleisten, dass „jeder Deutsche (…) nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ hat. Beurteilungen dienen außerdem der Rückmeldung über die wahrgenommene Leistung, dem Austausch über zukünftige Leistungserwartungen und der Vereinbarung von Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsbedingungen.
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