23.02.2024
Kritik der GdP am neuen Cannabis-Gesetz
Bundesrat muss die gröbsten Fehler korrigieren
Bundesvorstand
Trotz massiver Kritik von Medizinern, Juristen und der Polizei hat der Bundestag heute das umstrittene Cannabis-Gesetz beschlossen. Durch das neue Gesetz sind der Besitz und Konsum der berauschenden Droge in Zukunft weitgehend straffrei. Woher das Cannabis kommen soll, hat der Gesetzgeber allerdings nur unzureichend geregelt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet deshalb, dass sich der zu erwartende Cannabis-Boom zu einem wahren Konjunkturprogramm zur Förderung der Organisierten Kriminalität entwickeln wird. Die GdP fordert, dass das umstrittene Gesetz im Bundesrat korrigiert wird, bevor es in Kraft tritt.
„Das Gesetz sendet Konsumanreize mit erheblichen Auswirkungen. Die Idee
des Gesetzgebers, Cannabis in Zukunft selbst anzubauen oder sich über
Anbauvereine damit zu versorgen, ist reines Wunschdenken“, kritisiert der
stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz. „Wenn der Staat
den Cannabis-Konsum schon freigeben will, hätte er auch klären müssen,
woher das Cannabis kommt. Genau das hat der Gesetzgeber aber versäumt. Der
Preis und die Nachfrage werden das Angebot bestimmen. Genau darauf wird
sich die Organisierte Kriminalität einstellen“, fürchtet Poitz.
Massiven Handlungsbedarf sieht die GdP auch bei der Durchsetzung und
Kontrolle der neuen Regeln. „Nicht einmal bei der Frage, ab welchem
Abstand zu Schulen und Kindergärten Cannabis in Zukunft konsumiert werden
darf, haben sich die Regierungsparteien auf eine praktikable Regelung
einigen können“, kritisiert der stellvertretende GdP-Vorsitzende.
„Eindeutige Regeln schaffen Sicherheit für die Bevölkerung und die
Sicherheitsbehörden. Die jetzt getroffene Formulierung ‚in Sichtweite‘
lässt dagegen alles offen. Wann und wie die Polizei einschreiten sollen,
ist völlig unklar.“ Auch bei der Frage, wie ein Anstieg der unter Einfluss
berauschender Mittel wie Cannabis verursachten Verkehrsunfälle verhindert
werden kann, bleibt das vom Bundestag beschlossene Gesetz eine Antwort
schuldig. „Es gibt noch nicht einmal ein Präventionskonzept dafür. Dabei
gehören der Konsum berauschender Mittel und Autofahren einfach nicht
zusammen!“, sagt Poitz.
Aus Sicht der GdP darf das neue Gesetz deshalb zum 1. April so nicht in
Kraft treten. „Vor der Legalisierung des privaten Cannabis-Konsums müssen
erst alle damit zusammenhängenden Fragen geklärt sein, sonst schaffen wir
neue Probleme, die wir später nicht mehr lösen können“, warnt die GdP.
Zudem sind Übergangsfristen erforderlich, damit sich Polizei, Zoll,
Justizbehörden und Jugendämter auf die neue Gesetzeslage vorbereiten
können. Sonst laufen selbst die wenigen im Cannabis-Gesetz enthaltenen
Schutzmaßnahmen ins Leere.