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© zong/stock.adobe.com
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03.05.2025

GdP weist Drohungen gegen Beschäftigte des Verfassungsschutzes durch AfD-Funktionär zurück

Demokratie Extremismus Innenpolitik

Als „widerlich“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Äußerung des Thüringer AfD-Landtagsabgeordneten Björn Höcke im Kontext der Einstufung seiner Partei als rechtsextremistisch durch den Bundesverfassungsschutz bezeichnet. Höcke, der eine wesentliche Rolle in der AfD innehat, wolle offensichtlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes einschüchtern. Der Politiker habe den Beschäftigten der Behörde geraten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Zitiert wird er mit den Worten: „Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen-mitgefangen.“ 

Der GdP zufolge ist es inakzeptabel, dass die Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung und die Rechte derjenigen, die für deren Schutz verantwortlich sind, bedroht werden. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke erklärte: „Die Gewerkschaft der Polizei und insbesondere unser Bundesfachausschuss Verfassungsschutz stehen fest hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Ihre Arbeit ist unerlässlich für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Wir verurteilen die versuchte Einschüchterung und Mobilisierung gegen die Institution aufs Schärfste.“

Am 2. Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Bereits mit den Urteilen des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln aus dem März 2022 und dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Mai 2024) hätte die Partei die Möglichkeit gehabt, ihr Handeln an den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung auszurichten. 

Stattdessen sei weiterhin versucht worden, die gerichtlich bestätigten Erkenntnisse des Verfassungsschutzes durch dessen Diskreditierung zu entwerten. „Die Bewertung von Extremismus und dem Schutz der Menschenwürde sind jedoch keine willkürlichen Erfindungen des Verfassungsschutzes, sondern basieren auf den Prinzipien unserer Verfassung und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ebenso erfolgt die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht nach politischer Einflussnahme, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden“, unterstrich Kopelke. Das sei der AfD bewusst, verlange sie doch ein stärkeres Einschreiten gegen Linksextremismus und islamistischen Terrorismus. 

Der GdP-Chef: „In Anbetracht der jüngsten Äußerungen führender AfD-Vertreter, insbesondere der Höcke-Drohungen gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, sieht sich die GdP generell und der GdP-Bundesfachausschuss (BFA) Verfassungsschutz insbesondere zu dieser klaren Haltung veranlasst.“

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„Die Gewerkschaft der Polizei und insbesondere unser Bundesfachausschuss Verfassungsschutz stehen fest hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes. Ihre Arbeit ist unerlässlich für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes.“
Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

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