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Bodycam | © Franz P. Sauerteig auf Pixabay
Franz P. Sauerteig auf Pixabay

19.08.2025

Von anderen lernen: Hamburger Hochbahn-Wache setzt Bodycams für mehr Sicherheit ein - wo bleiben Bodycams für die AiP?

Aktuelle Nachricht: Bei der Hochbahn-Wache werden zukünftig Bodycams eingesetzt. Die Verkehrsbehörde und die Hochbahn haben das Vorhaben umgesetzt. Als Gewerkschaft der Polizei begrüßen wir diese Entscheidung. Wir fragen uns allerdings, warum dies bei der Hochbahn realisiert wird, bei unseren AiP in der Polizei Hamburg jedoch nicht.

Das Ziel der Hochbahn: Die neuen Bodycams können aggressive Fahrgäste aufzeichnen, wenn es zu Konflikten kommt und damit bereits im Vorfeld dazu beitragen, dass es nicht zu diesen Situationen kommt. Der Nutzen solcher Kameras dürfte inzwischen unbestritten sein. Immer wieder wird das Kontrollpersonal bei Konfrontationen sogar angegriffen. Fazit: Die Bodycams sollen künftig in solchen Situationen abschreckend wirken. Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks (Bündnis 90 / Die Grünen) unterstützt die Einführung der Bodycams ausdrücklich. 

Wirksames Einsatzmittel auch für AiP

Dazu Michael Boller, stellvertretender Landesvorsitzender: „Damit haben die Mitarbeitenden der Hochbahnwache ein wirksames Einsatzmittel, das unseren AiP bislang vorenthalten wird. Es kann doch nicht sein, dass es bei der Polizei nicht möglich ist, dass Angestellte Kameras tragen, während dies bei der Hochbahnwache nun zum Alltag wird. Wir verzichten bei der Polizei somit ohne Not auf ein geeignetes Mittel zur Eigensicherung. Die Gewerkschaft der Polizei fordert, hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Es müssen neben der deutlichen Erhöhung der Anzahl an Bodycams die Lehrgangsvoraussetzungen an diesen Umstand angepasst werden!“ 

Zum Hintergrund: 

Die Aufgabenstellung der AiP umfassen schwerpunktmäßig die außendienstliche Kontrolle und eigenständige Durchsetzung der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften. Die Tätigkeit findet an 365 Tagen im Jahr auf Grundlage der Dienstpläne regelmäßig auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, in den Abend- und Nachtstunden, an Wochenenden und an Feiertagen statt. 

Die Aufgaben im uniformierten Streifendienst sind unter anderem: 

Überwachung von Straßen und Anlagen im Stadtgebiet zur Verhinderung von 

  • Verschmutzungen und störendem Verhalten (wie zum Beispiel aggressivem Betteln, Lagern, Verrichtung der Notdurft, Nächtigen und Lärmen) sowie eigenständige Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum
  • Überwachung und Durchsetzung der Anleinpflicht für Hunde insbesondere in städtischen Grünanlagen und Parks sowie Fußgängerbereichen 
  • Überwachung der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften im Straßenraum 
  • Verfolgung und Ahndung von Lärmbeschwerden sowie die eigenverantwortliche 
  • Durchsetzung der Beseitigung von Störungen 
    Einleitung von Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren sowie die Durchführung von 
  • Abschleppmaßnahmen 
  • Teilnahme an Schwerpunkteinsätzen 
  • Verkehrskontrollen 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, soll aber verdeutlichen, dass es reichlich Einschreiten mit Konfliktpotential gibt. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei handelt fahrlässig, wer den Angestellten der Polizei weiterhin das Tragen der Bodycam erschwert, während Sicherheitsdienste, die dann teilweise im selben Einsatzraum eingesetzt sind, mit diesem erwiesenermaßen wirksamen Einsatzmittel ausgerüstet sind, während es unseren Kolleginnen und Kollegen verwehrt bleibt.