
03.09.2025
GdP erfreut: Bundeskabinett beschließt Abschlagszahlungen für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung Abschlagszahlungen an Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beschlossen. Anlass ist die geplante Übertragung des am 6. April 2025 erzielten Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigt sich erfreut über den Kabinettsbeschluss und bewertet ihn als positives Signal der Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
GdP-Vize Sven Hüber: „Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen mit der Abschlagszahlung schnell die notwendigen Besoldungs- und Versorgungserhöhungen. Die Bundesregierung ist jetzt aber auch aufgefordert, sehr zügig die Tarifeinigung vollständig umzusetzen inklusive der neuen Langzeit-Wertkonten und den seit 5 Jahren überfälligen Reformstau bei der amtsangemessenen Besoldung aufzulösen."
Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Entgelterhöhung von 3 Prozent zum 1. April 2025 sowie eine weitere Erhöhung von 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026 vor. Mit dem Kabinettsbeschluss will die Bundesregierung die zeitgleiche Anpassung von Besoldung und Versorgung sicherstellen. Für die rückwirkende Besoldungserhöhung zum 1. April werden voraussichtlich Abschlagszahlungen ab den Dezemberbezügen 2025 geleistet.
Die Zahlungen erfolgen vorbehaltlich der späteren gesetzlichen Umsetzung durch den Bundestag.
