05.11.2025
Verwaltungsgericht legt Versorgung in den Jahren 2020 und 2021 dem Bundesverfassungsgericht vor
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat sich am 5. November 2025 in zwei ausgewählten Verfahren von Versorgungsempfänger*innen mit der Frage befasst, ob in den Jahren 2020 und 2021 eine amtsangemessene Alimentation gewährleistet war. Exemplarisch betrachtet wurden dabei zwei Klagen mit den Besoldungsgruppen A 9 und A 14. Beide Klagen wurden vom DGB-Rechtsschutz vertreten.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat beide Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfas- sungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht wird nun entscheiden, ob eine verfassungswidrige Unteralimentation im Bereich der Versorgung von Ruhestandsbeamt*innen in den Jahren 2020 und 2021 bestand.
Die Entscheidung und die Entscheidungsgründe liegen bisher nicht schriftlich vor. In der mündlichen Verhandlung war jedoch erkennbar, dass das Gericht keine materielle Prüfung der Höhe der Versorgung vorgenommen hat. Kriterien für eine derartige Prüfung der Versorgung ergeben sich - im Unterschied zur Besoldung - bisher nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Entscheidung liegt noch nicht schriftlich vor!
Das Verwaltungsgericht hat stattdessen die Begründungspflichten des Gesetzgebers und die damit verbundenen prozeduralen Anforderungen in das Zentrum der mündlichen Verhandlung gestellt. Es ist deswegen anzunehmen, dass die unterschiedliche Behandlung von aktiven Beamt*innen und von Versorgungsempfänger*innen sowohl bei der Kürzung bzw. Abschaffung der Sonderzahlungen im Jahre 2011 als auch bei der Einführung der Angleichungszulage ausschließlich für aktive Beamt*innen im Jahr 2022 aus Sicht des Verwaltungsgerichtes nicht hinreichend begründet war.
Was folgt nun konkret aus der Entscheidung?
Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird kurzfristig keine unmittelbaren Auswirkungen haben. Über die neuen Vorlagebeschlüsse zur Versorgung muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dies gilt auch für die Vorlagebeschlüsse in den Musterverfahren zur amtsangemessenen Alimentation in den Jahren 2011 bis 2019. Im Falle positiver Entscheidungen würde gesetzgeberischer Handlungsbedarf entstehen. Der Zeitpunkt einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist aktuell nicht absehbar. Der DGB und seine Gewerkschaften werden weiter informieren.
