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© Seventyfour/stock.adobe.com
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07.05.2026

Gewaltschutzgesetz -
Krause: Nur ein erster Schritt

Frauengruppe Kriminalität Prävention

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das heute im Deutschen Bundestag beschlossene Gewaltschutzgesetz grundsätzlich. Allerdings gibt es weiterhin Verbesserungs- und Weiterentwicklungsbedarf. 

Das unterstreicht auch Sibylle Krause, für Frauenpolitik zuständiges Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand der GdP. Sie sagt: „Das Gesetz kann nur ein erster Schritt sein.“ Die Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter nach dem Vorbild Spaniens sowie die verpflichtende Täterarbeit seien zentrale und seit Langem erhobene Forderungen der Frauengruppe der GdP. „Schutz darf nicht erst nach Eskalationen greifen – er muss konsequent, wirksam und präventiv sein“, so Krause.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie weiterentwickelt werden.

Klar sei aber auch: Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie weiterentwickelt werden – und das kontinuierlich und über Legislaturperioden hinweg. „Nur mit Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Zusammenarbeit lassen sich Betroffene schützen“, meint Krause.

Und die GdP-Bundesfrauenvorsitzende Michaela C. Willig ergänzt: „Nicht nur die Scham muss die Seite wechseln – auch der Maßnahmenfokus. Täterarbeit und Fußfessel sind ein Schritt in die richtige Richtung, um nicht die Opfer zu beschränken, sondern die Täter. Letztlich muss die Gewaltschutzstrategie in ein adäquates Bedrohungsmanagement münden!“ 

© GdP/Kay Herschelmann
GdP/Kay Herschelmann
„Schutz darf nicht erst nach Eskalationen greifen – er muss konsequent, wirksam und präventiv sein.“
Sibylle Krause, für Frauenpolitik verantwortliches Mitglied des Geschäftsführenden GdP-Bundesvorstandes