19.10.2026
Verantwortung übernehmen, auf Beförderung warten – das kann nicht der Anspruch des Senats sein
Von Lars Osburg, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Hamburg
Ich kenne Dienstgruppenleiter, die seit Jahren eine Schicht führen, Entscheidungen treffen und für ihre Kolleginnen und Kollegen geradestehen. Ihr Dienstposten ist mit A12 bewertet. Bezahlt werden sie nach A11.
Das ist kein theoretisches Problem aus irgendeiner Personalstatistik. Das ist Alltag bei der Hamburger Polizei.
Und es betrifft längst nicht nur die Dienstgruppen. Auch in verschiedenen Verwendungen in den Stäben und Sachgebieten übernehmen Kolleginnen und Kollegen seit Jahren Aufgaben auf höher bewerteten Dienstposten, ohne entsprechend besoldet zu werden. An unserer Akademie führen Beschäftigte mit A11 Lehrgruppen auf A12-Dienstposten.
Ich rede hier nicht von ein paar Wochen Vertretung. Wir wissen, dass solche Besetzungen seit Jahren bestehen.
Die Arbeit wird gemacht. Die Verantwortung wird getragen. Nur die Beförderung bleibt aus.
Natürlich kann nicht jeder sofort befördert werden. Das weiß ich nach mehr als drei Jahrzehnten bei der Polizei selbst. Es gibt rechtliche Voraussetzungen, Auswahlentscheidungen und haushaltsrechtliche Grenzen. Aber wenn jemand über Jahre eine höher bewertete Funktion ausübt, muss der Dienstherr auch eine realistische Perspektive für die entsprechende Beförderung schaffen.
Genau dafür trägt der Hamburger Senat Verantwortung.
Über 1.000 Fälle – aber wie sieht es tatsächlich aus?
Schon im Februar 2024 musste der Senat auf eine parlamentarische Anfrage einräumen, dass es über 1.000 Einzelfälle von Besetzungen gab, die von der Stellenwertigkeit abwichen. Eine genauere Aufschlüsselung konnte er damals nicht liefern.
Nicht alle diese Fälle sind unterwertige Besetzungen. Das muss man sauber auseinanderhalten. Aber wir wissen, dass es langjährige Fälle gibt, in denen Kolleginnen und Kollegen höherwertige Arbeit leisten, ohne entsprechend befördert zu sein. Deshalb möchte ich vom Senat wissen, wie viele solcher Fälle es aktuell gibt, wie lange sie bestehen und wann sie beendet werden sollen. Ich erwarte nicht, dass jede Personalentscheidung über Nacht korrigiert wird. Aber ich erwarte, dass der Senat das Problem kennt, seine Größenordnung offenlegt und einen Plan hat, wie er es lösen will. Was ich nicht akzeptiere, ist, dass aus einer Übergangslösung irgendwann ein Dauerzustand wird.
Der Senat muss liefern!
Wer soll künftig noch Führungsverantwortung übernehmen?
Ich führe selbst eine Dienstgruppe und weiß deshalb sehr genau, was von den Kolleginnen und Kollegen erwartet wird. Wenn nachts mehrere Einsätze gleichzeitig laufen, Personal fehlt und Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden müssen, interessiert niemanden, ob der Dienstgruppenleiter nach A11 oder A12 besoldet wird. Er muss entscheiden. Und er trägt die Verantwortung für seine Entscheidungen.
Das erlebe ich selbst im täglichen Dienst. Und ich weiß, dass viele Kolleginnen und Kollegen diese Verantwortung seit Jahren auf höher bewerteten Dienstposten übernehmen, ohne entsprechend befördert worden zu sein. Dafür verdienen sie Respekt. Aber vor allem verdienen sie eine verlässliche berufliche Perspektive.
Ich frage mich, wie lange wir uns darauf verlassen wollen, dass die Bereitschaft zur Verantwortung unabhängig von den beruflichen Perspektiven erhalten bleibt. Wir brauchen Kolleginnen und Kollegen, die führen wollen. Die Entscheidungen treffen, für ihre Leute einstehen und auch dann Verantwortung übernehmen, wenn es schwierig wird.
Wenn erfahrene Polizeibeamte irgendwann sagen, dass sie sich unter diesen Bedingungen nicht mehr um eine Führungsfunktion bewerben wollen, haben wir ein Problem. Nicht nur in der Personalentwicklung, sondern im täglichen Polizeidienst. Denn gute Führung ist keine Nebensache. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass unsere Polizei funktioniert.
FKEP LA II: Unsere grundsätzliche Kritik bleibt
In diese Situation hinein kommt nun das neue Führungskräfteentwicklungskonzept FKEP LA II. Welche Auswirkungen die Pilotierung tatsächlich haben wird, wissen wir noch nicht. Deshalb werde ich auch nicht behaupten, dass das Konzept bereits zu zusätzlichen unterwertigen Besetzungen oder längeren Wartezeiten geführt hat.
Was wir allerdings schon heute sagen können: Die GdP Hamburg lehnt die vorgesehene computergestützte Eignungsdiagnostik als entscheidende Zugangshürde weiterhin grundsätzlich ab. Ich halte nichts davon, wenn ein erfahrener Polizeibeamter, der seit Jahren Führungsverantwortung übernimmt und seine Fähigkeiten im täglichen Dienst unter Beweis stellt, an einem Computertest scheitern kann und dadurch von seiner weiteren beruflichen Entwicklung ausgeschlossen wird. Damit wir uns richtig verstehen: Auch wir wollen die Besten für Führungsaufgaben. Die Bestenauslese steht für uns nicht zur Diskussion.
Aber Eignung, Befähigung und fachliche Leistung müssen umfassend beurteilt werden. Dazu gehören dienstliche Leistungen, praktische Erfahrung, Führungsverhalten und die Bewährung im Polizeialltag. Ein computergestütztes Verfahren kann allenfalls ergänzende Erkenntnisse liefern. Es darf nicht zum entscheidenden Filter werden, der über berufliche Perspektiven bestimmt.
An dieser Kritik halten wir fest.
Und wir haben eine weitere klare Erwartung: Das FKEP LA II darf die bestehenden Probleme bei unterwertigen Besetzungen nicht noch verschärfen. Wenn Kolleginnen und Kollegen im Rahmen ihrer Personalentwicklung höherwertige Funktionen übernehmen, muss von Anfang an geklärt sein, welche beruflichen Perspektiven damit verbunden sind. Personalentwicklung darf nicht dazu führen, dass immer mehr höherwertige Dienstposten besetzt werden, ohne dass entsprechende Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Ob das neue Konzept diesem Anspruch gerecht wird, werden wir an seiner praktischen Umsetzung messen.
Der Senat muss liefern
Ich erwarte vom Hamburger Senat keine Beförderungsautomatik. Ich erwarte aber eine Personalpolitik, bei der Verantwortung, Leistung und berufliche Perspektiven zusammenpassen. Dazu gehören ausreichend Beförderungsmöglichkeiten, eine nachvollziehbare Planung für die seit Jahren bestehenden unterwertigen Besetzungen und Auswahlverfahren, die der tatsächlichen Leistung unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht werden.
Der Senat kann nicht einerseits erwarten, dass Beschäftigte höherwertige Aufgaben dauerhaft übernehmen, und andererseits bei der entsprechenden Beförderung immer wieder auf fehlende Möglichkeiten verweisen. Diese Möglichkeiten zu schaffen, ist seine Aufgabe.
Ich habe großen Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die trotz dieser Situation jeden Tag Verantwortung übernehmen. Sie führen ihre Schichten, ihre Bereiche und ihre Mitarbeitenden. Sie treffen Entscheidungen und halten unsere Polizei am Laufen. Sie verlangen keine Sonderbehandlung. Aber sie dürfen erwarten, dass ihre Arbei angemessen anerkannt wird.
Wer über Jahre höherwertige Arbeit leistet, braucht auch eine zeitnahe und verlässliche Beförderungsperspektive. Und wer mit dem FKEP LA II die Personalentwicklung neu aufstellt, muss dafür sorgen, dass sich diese Perspektiven verbessern und nicht weiter verschlechtern.
Daran werden wir den Hamburger Senat messen.
"Ich erwarte vom Hamburger Senat keine Beförderungsautomatik. Ich erwarte aber eine Personalpolitik, bei der Verantwortung, Leistung und berufliche Perspektiven zusammenpassen."Lars Osburg, Landesvorsitzender GdP Hamburg
