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Sozialpolitik

Wir machen uns für Euch stark! Auch im Bereich der Sozialpolitik halten wir Euch über aktuelle Entwicklungen und Diskussionen auf dem Laufenden.

So gut wie jeder kommt im Laufe seines Lebens mit dem Sozialstaat in Berührung. Dieser sichert Euch ab. Ob im Krankheitsfall, bei der Dienstunfähigkeit, beim Arbeitsschutz, bei der Kindererziehung oder bei der Pflege Angehöriger. Auch Polizeibeschäftigte sind unmittelbar von sozialpolitischen Gesetzgebungen betroffen. Die mögliche Anhebung des Renteneintritts, die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren oder die Leistungskürzungen bei Krankenkassen – zumeist tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen sehen sich mit den unmittelbaren Auswirkungen konfrontiert. Deshalb ist es unerlässlich, die politischen Schritte für den Polizeibereich aus Arbeitnehmersicht zu bewerten.

Aktuelles: Viele Themenbereiche hat auch der DGB auf der Agenda. Deren Stellungnahmen sind in der Regel vorab durch unsere Fachabteilungen geprüft, ergänzt oder bearbeitet worden. Eine Übersicht der sozialpolitischen Stellungnahmen des DGB findet Ihr hier:

Unsere Themen: 

Alterssicherung:

Gesetzliche Rente:

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen zur Finanzierung der laufenden Rentenzahlungen verwendet werden.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Zusätzlich wird die Rentenversicherung durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt unterstützt. Im Jahr 2025 beliefen sich diese Bundesmittel auf rund 120 Milliarden Euro. Damit stammten etwa 30 Prozent der Gesamteinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aus Steuermitteln. Die Gesamteinnahmen lagen 2025 bei rund 420 Milliarden Euro.

Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach den während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt hat seit dem 1. Juli 2026 einen Wert von 42,53 Euro pro Monat.

Als Standardrente wird die Altersrente einer Person bezeichnet, die 45 Jahre lang Beiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes gezahlt hat. Diese lag im Jahr 2025 bei 1.835,55 Euro brutto pro Monat. Nach Abzug der Beiträge zur Krankenversicherung (7,3 Prozent) und Pflegeversicherung (4,2 Prozent) verbleiben rund 1.624,46 Euro netto.

Das für die Berechnung der Entgeltpunkte maßgebliche Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 51.944 Euro pro Jahr.

 

Pension: 

Beamte sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Stattdessen erhalten sie nach dem Ende ihrer Dienstzeit ein Ruhegehalt (Pension).

Die Höhe der Pension richtet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit werden nach § 14 Beamtenversorgungsgesetz 1,79375 Prozent angerechnet. Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Neben dem Ruhegehalt umfasst die Beamtenversorgung auch Leistungen für Hinterbliebene sowie eine Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

Die Finanzierung der Beamtenversorgung erfolgt nicht über Beitragszahlungen, sondern unmittelbar aus den Haushalten von Bund und Ländern. Somit werden die Versorgungsausgaben aus allgemeinen Steuermitteln getragen.

 

Gesundheitsversorgung:

Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf einer Kombination aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 90 gesetzliche Krankenkassen sowie über 40 private Krankenversicherungsunternehmen.

Die Mehrheit der Beschäftigten ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Dies ist möglich, wenn ihr regelmäßiges Jahreseinkommen die geltende Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Im Jahr 2026 liegt diese bei 77.400 Euro brutto beziehungsweise 6.450 Euro brutto monatlich.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird gemeinsam von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Beide Seiten tragen jeweils einen Beitragsanteil von 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens, zuzüglich des jeweils geltenden Zusatzbeitrags.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden. Für das Jahr 2026 beträgt sie 69.750 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Die Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung orientiert sich ebenfalls an dieser Grenze.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen über die sogenannte Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Für Beamte gelten besondere Regelungen. Sie erhalten in vielen Fällen Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Dabei übernimmt der Staat einen Teil der entstehenden Krankheitskosten. Typische Sätze sind hier beispielsweise 50 Prozent für die Beamten, 70 Prozent für ihre Ehepartner, 80 Prozent bei ihren Kindern und 70 Prozent bei Pensionären.

Darüber hinaus gibt es einige Bezirke und Landesbezirke, in denen Freie Heilfürsorge für die PVB geleistet wird. Dabei übernimmt der Dienstherr die Kosten der medizinischen Versorgung unmittelbar. Dies gilt beispielsweise für Angehörige der Bundespolizei, der Bundestagspolizei, der Feuerwehr oder der Bundeswehr.

Im Unterschied zur Familienversicherung umfasst die Freie Heilfürsorge grundsätzlich keine Mitversicherung von Familienangehörigen.

 

Absicherung im Krankheitsfall

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Beamten besteht in der finanziellen Absicherung bei langfristiger Krankheit. Beschäftigte erhalten im Krankheitsfall zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Anschließend kann für maximal 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden. Dieses beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Beamte erhalten hingegen im Regelfall ihre Dienstbezüge auch bei längerer Erkrankung ohne zeitliche Begrenzung weiter, solange die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Herausforderungen der Gesundheitsfinanzierung

Trotz der Beiträge der Versicherten und zusätzlicher Zuschüsse aus Steuermitteln stehen die gesetzlichen Krankenkassen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Steigende Gesundheitsausgaben, demografische Veränderungen und der medizinische Fortschritt erhöhen den Finanzierungsbedarf des Gesundheitssystems.

Mögliche Auswirkungen von Sparmaßnahmen, Leistungseinschränkungen oder Veränderungen in der medizinischen Versorgungsstruktur, beispielsweise bei Krankenhäusern oder der regionalen Gesundheitsversorgung, betreffen grundsätzlich alle Bürger unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Ziel bleibt eine leistungsfähige und flächendeckende Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung. Die Bundesregierung versucht durch verschiedene Maßnahmen der Finanzierungslücke entgegenzuwirken. Die GdP verfolgt die Vorhaben aufmerksam und bezieht an den entsprechenden Stellen Stellung.

 

Pflege:

Die soziale Pflegeversicherung ist eine zentrale Säule der sozialen Sicherung in Deutschland.

Finanzierung 

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wurde zuletzt im Jahr 2025 erhöht und beträgt derzeit 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr gilt ein Beitragszuschlag. Darüber hinaus bestehen in Sachsen besondere Regelungen bei der Aufteilung der Beiträge, wodurch Arbeitnehmer dort einen höheren Eigenanteil tragen als in den übrigen Bundesländern.

Die Bedeutung pflegender Angehöriger

Die Pflege in Deutschland wird überwiegend im häuslichen Umfeld erbracht. Mehr als zehn Millionen pflegende Angehörige unterstützen Familienmitglieder, Freunde oder nahestehende Personen im Alltag. Insgesamt werden auf diese Weise über 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen versorgt. Pflegende Angehörige leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Pflege und Betreuung in Deutschland.

Pflegegrade und Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Der Umfang der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland anhand von fünf Pflegegraden festgestellt. Sie beschreiben, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt durch geschulte Gutachter. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachtet, die körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

Private Pflegeversicherung

Personen, die privat krankenversichert sind, zahlen auch nicht in die soziale Pflegeversicherung ein. Stattdessen sind sie verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese erfüllt dieselbe grundlegende Aufgabe wie die soziale Pflegeversicherung und stellt sicher, dass auch privat Versicherte im Pflegefall abgesichert sind.

 

Herausforderungen 

Der demografische Wandel führt dazu, dass die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland kontinuierlich steigt. Gleichzeitig wächst der Bedarf an professionellen Pflegekräften und an Unterstützung für pflegende Angehörige. Die langfristige Finanzierung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gehört daher zu den wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahre. Auch bei diesem Thema begleitet die GdP die aktuellen politischen Entwicklungen mit scharfem Blick.

Gremium DGB-Rentenkonzept