Tarifrunde Länder 2025/2026
Unsere Forderungen
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens aber um 300 € monatlich
- Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 200 € monatlich
- Erhöhung aller Zeitzuschläge in § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozentpunkte
- Laufzeit (außer Zeitzuschläge): 12 Monate
- zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen
Die TdL – kurz erklärt
„TdL“ ist die Abkürzung für Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
Die TdL führt auf Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Tarifbereich der Bundesländer. Ihr gehören alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen an.
Vorsitzender und Verhandlungsführer bleibt Herr Dr. Dressel (Finanzminister aus Hamburg). Weiterhin gehört dem TdL-Vorstand der Staatsminister der Finanzen des Landes Sachsen, Christian Piwarz, an. Dieser ist zum ersten Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstands der TdL gewählt worden und tritt die Nachfolge von Hartmut Vorjohann an, dessen Amt als erster Stellvertreter des Vorsitzenden zeitgleich mit seinem Ausscheiden aus dem Amt als Staatsminister der Finanzen des Freistaats Sachsen am 19. Dezember 2024 geendet hat. Als zweite Stellvertreterin des Vorsitzenden ist die Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Silke Schneider, gewählt worden. Diese tritt die Nachfolge für die Finanzministerin a. D. Monika Heinold (Schleswig-Holstein) an.
Wie viel Beschäftigte sind im öD betroffen?
Die Verhandlungen mit der TdL für rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte (darunter ca. 22.500 Auszubildende) im öD der Länder (außer Hessen) starten am 03. Dezember 2025 mit der Auftaktrunde. Die Gewerkschaftsseite fordert die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die 1,23 Millionen Beamtinnen und Beamte sowie auf die rund 700.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie auf die 176.000 Beamt:innen sowie 115.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen.
Wichtig ist die Tarifrunde nicht nur für die Tarifbeschäftigten, sondern auch für alle Beamtinnen und Beamte der Bundesländer und auch für die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass die Gesetzgeber für ihre Beamtinnen und Beamte die Tarifergebnisse für die Beschäftigten zu berücksichtigen haben und keine Abkoppelung erfolgen darf (BVerwG 2 C 1.13 vom 27. Februar 2014). Da sich die Pensionen der Beamtinnen und Beamte außer Dienst nach den Besoldungen der aktiven Beamtinnen und Beamte zu richten hat, profitieren auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von den Ergebnissen der Tarifrunde.
Welche Bereiche in der Polizei sind betroffen?
Alle Bereiche, die in der Entgeltordnung TV-L für den Polizeibereich maßgeblich sind, das heißt von den allgemeinen Tätigkeiten im Verwaltungsdienst (zum Beispiel Beschäftigte des Objektschutzes, Beschäftigte des Gefangenenwesens, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter) über Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst, Beschäftigte der Landeskriminalämter, Beschäftigte der Kriminalpolizei, Beschäftigte der Polizeischulen, Beschäftigte der Innenministerien, Polizeiärztinnen und Polizeiärzte, Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. IT-Analystinnen und IT-Analysten), Technikerinnen und Techniker, Beschäftigte der Hubschrauberstaffel, Kfz-Mechatronikerinnen und Mechatroniker, Schreinerinnen und Schreiner, Elektrikerinnen und Elektriker, Waffenmechanikerinnen und Waffenmechaniker, Hausmeisterinnen und Hausmeister etc.
