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Die Bundespolizeitung –
Ausgabe 02/2025

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Online-Ausgabe 02/2025

Bundespolizeitung – Ausgabe 02/2025

Neues Polizeigewehr gesucht

Ausstattung

In nahezu allen Bereichen wird das neue Polizeigewehr die zum Teil über 40 Jahre alte MP5 – einschließlich der MP5e – ablösen. Viele fragen sich jetzt sicher:

Welches Modell, von welchem Hersteller?

Das steht im Rahmen der europaweiten Ausschreibung noch nicht fest. Die zuständige Arbeitsgruppe (AG NPG) hat jedoch klare Leistungsanforderungen definiert. Nun liegt es an den Herstellern, diese Vorgaben in ein „Bundespolizeigewehr“ umzusetzen. Alle technischen Eckdaten wurden offen und transparent auch mit dem zuständigen Personalrat besprochen. Natürlich gibt es noch einige Herausforderungen – etwa im Bereich der Schießanlagen der Bundespolizei – die jedoch im Laufe der Zeit gelöst werden sollen. 

Die GdP bleibt am Ball und informiert, sobald es neue Entwicklungen gibt.

75 Jahre GdP 

75 Jahre Engagement. 75 Jahre Solidarität. 75 Jahre Gewerkschaft der Polizei.

Die Gewerkschaft der Polizei hat in diesem Jahr 75. Geburtstag gefeiert. Gegründet wurde sie am 14. September 1950. Weitere Infos gibt es hier.

Unsägliche Hängepartie!

Auszahlung der ersten Erhöhung aus Tarifeinigung

Bereits am 6. April 2025 haben sich die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen auf ein Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten zur Steigerung der Entgelte in den Jahren 2025 und 2026 sowie zu weiteren Details geeinigt. Bis aber endlich Geld floss, verging leider einiges an Zeit. Das gilt noch einmal mehr für die Übertragung der Ergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Wer wann das erste Geld aus der Einigung auf dem Konto hat(te)...

Tarifbeschäftigte
Die meisten werden sich erinnern: Der Tarifabschluss umfasst eine lineare Entgelterhöhung von 3 Prozent, mindestens 110 Euro ab dem 1. April 2025 und eine weitere Erhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026 sowie Anpassungen für Auszubildende. Neben den Gehaltserhöhungen werden auch flexible Regelungen zur Arbeitszeit und ein weiterer Urlaubstag eingeführt.

Mit dem Ende der Redaktionsverhandlungen Mitte Juli war dann endlich der Weg frei für die Auszahlung der rückwirkenden ersten Entgelterhöhung in Höhe von 3,0 Prozent an die Tarifbeschäftigten. Beim Bund wurde das erforderliche Zahlbarmachungsrundschreiben bereits im Juli versendet. Aufgrund externer Dienstleister wurde aber darauf hingewiesen, dass es voraussichtlich rund zehn Wochen bis zur tatsächlichen Auszahlung und damit bis frühstens Ende September 2025 dauern könne.

Beamtinnen und Beamte
Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung – wie im Tarifbereich um 3,0 Prozent – rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll – voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen. 

Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert. Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8 Prozent) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. 

Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8 Prozent der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.

Das lohnt sich richtig!

Vorteile auf einen Blick!

In einer GdP-Mitgliedschaft ist richtig viel mit drin – von einem umfassenden Rechtsschutz über Versicherungsleistungen und Beihilfen bis zu Fortbildungsveranstaltungen und Informationsangeboten. Aber nicht nur im dienstlichen Kontext sind GdP-Mitglieder im Vorteil, sie profitieren auch in der Freizeit: Ob Autokauf, neue Markenklamotten, Smartphones, Reisen, Tickets für Veranstaltungen oder Fitness – als GdP-Mitglied lässt sich nahezu in allen Lebensbereichen sparen. Alle Vorteile, kurz und knapp auf einen Blick gebündelt, sind in der Leistungsübersicht der GdP zu finden. Diese ist außerdem in der Vorteilswelt einsehbar.

Mehr Geld für DHF

Forderung hat gewirkt

Mit Verfügung vom 17. Juli 2025 hat das Bundespolizeipräsidium bekannt gegeben, dass auch die Diensthundeführenden in der Bundespolizei rückwirkend zum 1. Januar 2025 eine höhere monatliche Aufwandsentschädigung erhalten – und zwar 200 Euro (+ 46 Euro).

Zur angemessenen Betreuung von ausgemusterten Diensthunden gibt es zudem eine monatliche Pauschale von 100 Euro. Auch die Regelungen zur Versorgung der Hunde wurden angepasst. Vorausgegangen war eine Erhöhung beim Zoll. Der GdP-geführte Bundespolizeihauptpersonalrat hat daraufhin eine entsprechende Anfrage für die Beschäftigten der Bundespolizei gestellt und sich durchgesetzt.

Diesmal soll es klappen mit der Novellierung...

Bundespolizeigesetz

Die Anpassung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) ist schon lange überfällig – schließlich stammt es zum Großteil noch aus dem Jahr 1994. Nach bereits mehreren Anläufen der Politik soll es nun endlich klappen mit der Novellierung. Die GdP fordert dies schon lange und hat im August erneut ihre Stellungnahme abgegeben, diesmal zum aktuellen Referentenentwurf. 

Positiv bewertet die Gewerkschaft unter anderem, dass im neuen Entwurf das Ausstellen von Kontrollquittungen und die Kennzeichnungs- und Legitimationspflicht entfallen. Außerdem ist es gut, dass die Schleusungskriminalität mit ihren hochkriminellen Strukturen als lebensbedrohliche Gefahr erkannt wurde und viele Regelungen geschaffen wurden, mit denen die Bundespolizei effektiver gegen diese vorgehen kann. Ausdrücklich begrüßt die GdP zudem, dass die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr für die Erfüllung ihrer Kernaufgaben einige notwendige neue Befugnisse erhält – insbesondere die Befugnis zur Onlinedurchsuchung, zur Wohnungsüberwachung, die Quellen-TKÜ und die Befugnisse zur Befragung und für Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen.
Was aber klar sein muss: Die geplanten Änderungen werden auch einen deutlichen Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich machen. Die GdP fordert ein Sofortprogramm. Die Beschäftigten, gerade im Grenzdienst, arbeiten vielerorts am Limit. Die Gefahr psychischer und physischer Überlastung ist real und darf nicht länger ignoriert werden.

Bestimmte Aspekte – insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit an den Landbinnengrenzen mit europäischen Partnern – kommen im Gesetzentwurf noch zu kurz.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Schengenraum braucht eine stärkere Berücksichtigung und einen eigenen Regelungsteil im neuen BPolG. Es darf trotzdem nicht aus dem Blick geraten, dass neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch die nationale Zusammenarbeit mit Landesbehörden große Bedeutung hat. Auch nutzt der Referentenentwurf die Chance nicht, auch Befugnisse im Zusammenhang mit der Verwendung von KI, beispielsweise zur Gesichtserkennung und Bewegungsmustererkennung, einzuführen.

GdP-Fazit: Der Entwurf ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Die Gewerkschaft wird das Gesetzgebungsverfahren weiter eng begleiten und informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Ungerechtigkeiten beseitigt!

35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung

Im Rahmen der Tarifverhandlungen in diesem Jahr konnte die GdP endlich eine schon lange bestehende Ungerechtigkeit beseitigen: Kaum vorstellbar, aber auch 35 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung galten nach wie vor einige Regelungen ausschließlich für Beschäftigte im Westen. Das betraf zum Beispiel die besonderen Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen des § 30 Abs. 1 TVöD Bund sowie die „Unkündbarkeitsklausel“ des § 34 Abs. 2 TVöD Bund. Jetzt ist es amtlich: Im Rahmen der Tarifverhandlungen konnten diese Ungerechtigkeit beseitigt werden. Das war längst überfällig!

Wenn das Praktikum zur Kostenfalle wird...

Finanzielle Belastung für Anwärter und Studierende

Polizeianwärterinnen und -anwärter und Studierende stehen während ihres Praktikums oft vor einem schwer lösbaren Problem: Sie müssen sich selbst um Unterkünfte kümmern.
Der genehmigungsfreie Tagessatz für die Kurzzeitmiete variiert gefühlt nach Laune. Bei der BPOLI Stralsund sind es beispielsweise 25 Euro. Bei der BPOLI Köln 35 Euro. Bei der MKÜ, Dienstort Konstanz/ Radolfzell sind es – als einzigem Dienstort bundesweit – spektakuläre 45 Euro täglich.
Wird dieser Betrag überschritten, verlangt das Reisekostenrecht vorab eine Genehmigung mit drei Vergleichsangeboten. Es folgt meist ein zäher E-Mail-Verkehr mit Gegenangeboten und Nachfragen. Währenddessen läuft die Zeit, Reservierungen laufen ab und der Zeitdruck steigt. Viele buchen deshalb ohne Genehmigung und bleiben auf den Mehrkosten sitzen.

Besonders absurd ist die 60-Prozent-Kappung: Teilen sich zwei oder mehr Kolleginnen und Kollegen eine Wohnung, werden nicht die tatsächlichen Kosten übernommen, sondern diese werden pauschal um 40 Prozent gekürzt. Wer solidarisch spart, wird am Ende bestraft.

Die Folgen sind gravierend. Die jungen Kolleginnen und Kollegen fühlen sich im Stich gelassen, sind frustriert, zweifeln an der Fürsorgepflicht und müssen für den Dienstherrn finanziell in Vorleistung gehen. Viele wissen um das Problem, aber nichts passiert.

Die GdP sagt: Es braucht dringend realistische Tagessätze, unbürokratische Verfahren und faire Erstattungsregeln. Wer sich für die Bundespolizei entscheidet, sollte nicht Kreditgeber der Behörde sein und durch bürokratische Absurditäten entmutigt werden.

Schneller und einfacher?

Beihilfe

Gut zu wissen für alle beihilfeberechtigten Personen in der Bundespolizei, insbesondere also für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie in Pension befindliche Personen: In den vergangenen Monaten hat die GdP immer wieder Rückmeldungen zu viel zu langen Bearbeitungszeiten, unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Abrechnung und Schwierigkeiten bei Anträgen auf Abschlagszahlungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beihilfeanträgen erhalten.

Die GdP hat diese Problemfelder gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA) angesprochen. Das BVA erklärte, dass es im Zuge der Digitalisierung des Abrechnungsverfahrens zu kurzfristigen Verzögerungen gekommen sei. Nach Abschluss der Umstellung soll die Bearbeitung dafür aber künftig einfacher und schneller gehen. Sollten die angekündigten Änderungen planmäßig umgesetzt werden, könnten bereits in diesem Jahr spürbare Verbesserungen eintreten.

Auch eine geplante Gesetzesänderung ist in diesem Zusammenhang interessant. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat im August ein Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Darin befindet sich in Artikel 7 auch eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes. Dort soll ein § 80 a eingefügt werden, der im Wesentlichen die Regelung enthält, dass beantragte Beihilfeaufwendungen grundsätzlich als erstattungsfähig gelten, wenn die zuständige Stelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang über den Antrag entschieden hat. Es ist eine automatisierte Festsetzung vorgesehen, die einem Risikomanagementsystem unterliegt. Dies würde erheblich zu einer kürzeren Bearbeitungs- und Auszahlungsdauer beitragen.

Hier geht es zur entsprechenden Bundesratsdrucksache 370/25.

Ruhestand heißt nicht Stillstand

Seminare und Aktionen für ältere Beschäftigte

Der Eintritt in den Ruhestand ist ein komplett neuer Lebensabschnitt. Er bringt einerseits mehr Zeit für Familie, Interessen, Hobbies und Freunde, bedeutet andererseits aber auch eine große Umstellung.

Das Motto der GdP-Seniorengruppe lautet „Ruhestand: Da geht noch was!“ und mit ihren Aktionen und der Einbindung der Mitglieder möchte die Gruppe allen, bei denen der Wechsel vom aktiven Dienst in den neuen Lebensabschnitt ansteht, dabei helfen, von Anfang an auf ein starkes Netzwerk bauen zu können. Damit angehende Ruheständlerinnen und Ruheständler möglichst gut vorbereitet sind, bietet die GdP unter anderem auch Seminare zur Vorbereitung auf den Ruhestand an. Hier erfahren die Teilnehmenden alles Wichtige für den neuen Lebensabschnitt und vieles mehr. Auch sehr beliebt sind die GdP-Seminare Aktiv im Alter, bei denen sich die Teilnehmenden zu gesellschaftspolitischen Themen austauschen. Natürlich bleibt dabei auch immer Zeit für das gemeinschaftliche Miteinander in angenehmem Ambiente.

Eigentumsdelikte führen die Statistik an

Straftaten an Bahnhöfen im ersten Halbjahr 2025

Im ersten Halbjahr 2025 hat die Bundespolizei an Bahnhöfen 14.047 Gewaltdelikte, 26.613 Eigentumsdelikte, 17.595 Sachbeschädigungsdelikte, 1.076 Sexualdelikte, 4.475 Betäubungsmitteldelikte und 808 Waffendelikte registriert. Diese Zahlen berichtet die Bundesregierung laut der Parlamentsnachrichten „heute im bundestag“ (hib) unter Berufung auf die Polizeiliche Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei in einer Antwort (21/1095) auf eine Kleine Anfrage (21/884) der AfD-Fraktion. „Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig ändern“, so die Bundesregierung.

Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage auch nach den Staatsangehörigkeiten der erfassten Tatverdächtigen erkundigt. Bei den Eigentumsdelikten beispielsweise sind die Tatverdächtigen überwiegend „gänzlich unbekannt“ (14.694), es liegen also keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor. Die Bundespolizei ermittelte zudem 7.565 nichtdeutsche und 5.375 deutsche Tatverdächtige, bei 96 Tatverdächtigen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. Bei den Gewaltdelikten im ersten Halbjahr 2025 ermittelte die Bundespolizei laut Bundesregierung 5.711 deutsche und 4.641 nichtdeutsche Tatverdächtige. In 3.200 Fällen sind die Tatverdächtigen „gänzlich unbekannt“, bei 101 Tatverdächtigen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.

Bei den Sexualdelikten zählte die Bundespolizei 349 nichtdeutsche und 260 deutsche Tatverdächtige, bei 402 ist der Tatverdächtige „gänzlich unbekannt“, in elf Fällen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt. In der Antwort werden diese Angaben auch für die übrigen Deliktsgruppen aufgeführt; zudem nennt die Bundesregierung jeweils die Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen.

Bezogen auf die Tatorte registrierte die Bundespolizei im ersten Halbjahr laut Antwort beispielsweise die meisten Gewaltdelikte am Hauptbahnhof Leipzig (426), die meisten Eigentumsdelikte am Hauptbahnhof Hamburg (1.570) und die meisten Sexualdelikte am Hauptbahnhof Dortmund (29). Ferner gibt die Bundesregierung in der Antwort Auskunft unter anderem über Gewaltdelikte, bei denen ein Messer eingesetzt wurde, sowie über Angriffe auf im Einsatz verletzte Bundespolizistinnen und -polizisten.

Hier geht es zur Original-Meldung hib 341/2025 auf der Website des Bundestags.

Die Planungen werden konkreter...

Update DEIG

Finanzielle und rechtliche Grundlagen
Die Finanzierung ist gesichert. Mit der Änderung des UZwG, des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang, soll unter anderem der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Die GdP unterstützt dies ausdrücklich. Es ist richtig und notwendig, dass die Kolleginnen und Kollegen bei der Anwendung dieses Einsatzmittels rechtssicher handeln können. Allerdings sieht die Gewerkschaft die geplante Einordnung als Waffe nach § 2 Abs. 4 UZwG als zu eng an. Aus Sicht der GdP wäre eine Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gemäß § 2 Abs. 3 UZwG sachgerechter, praxistauglicher und rechtsstaatlich geboten.

Vorstellung von Geräten
Seitens der Dienststelle wurden die Modelle Taser 7 und Taser 10 der Firma Axon vorgestellt. Beide Systeme haben spezifische Vor- und Nachteile, die in die Entscheidungsfindung einfließen.

Aus- und Fortbildung
Wichtig vor einem flächendeckenden Einsatz von DEIG ist eine intensive Aus- und Fortbildung aller nutzungsberechtigten Einsatzkräfte! 

Erprobungsphase
Die Erprobung wurde erweitert – mittlerweile sind mehr als 14 Dienststellen beteiligt. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass direkt im Anschluss an die Erprobung die Einführung in der Bundespolizei erfolgt.

AED-Beschaffung
In Zusammenhang mit der Einführung des DEIG wird aktuell bei fast jedem Gerät auch ein AED (Defibrillator) beschafft. Da hierzu unterschiedliche Auffassungen bestehen, soll die Anzahl der AEDs noch einmal überprüft und anhand einsatztaktischer Erwägungen angepasst werden.

Neun Gründe für ein Wellhub-Abo

Fit bleiben

  1. Bei Wellhub kann man zwischen sieben verschiedenen Mitgliedschaftstarifen wählen. Das Paket ist monatlich künd-, pausier- oder wechselbar. Es gibt keine Jahresverträge, Anmelde- oder Kündigungsgebühren. 
  2. Es stehen über 100 verschiedene Aktivitäten zur Auswahl, von Klassikern wie Pilates oder HIIT bis zu Trends wie Kältekammer oder Hot Yoga.
  3. Über Trainiac kann man sich einen individuellen Trainingsplan erstellen lassen. Dazu einfach die Trainiac-App über Wellhub herunterladen und Einzelcoaching sowie individuelle wöchentliche Workouts erhalten.
  4. Es ist möglich Studios, die noch nicht Teil des Wellhub-Netzwerks sind, zu empfehlen – unkompliziert über die Wellhub-App. Dafür ist keine aktive Mitgliedschaft nötig, es muss nur ein Zugang freigeschaltet werden.
  5. Mit Wellhub Premium hat man Zugang zu über 40 Partner-Apps aus dem Bereich körperliches und mentales Wohlbefinden. Dazu gehören bekannte Apps wie Headspace, Calm, Sleepcycle, Strava, LesMills und viele mehr.
  6. Man kann auch ein virtuelles Personal Training machen – ganz bequem von zuhause. In den 30-minütigen Sessions kann man bis zu 8 x pro Monat, je nach Paket, mit einem persönlichen Trainer Sport machen.
  7. Dank einer Vielzahl an Online-Gruppenkursen kann man auch zuhause einen Kurs nach persönlichem Geschmack aussuchen.
  8. Wellhub bietet deutschlandweit ein Partnernetzwerk von mehr als 6.000 Sport-, Freizeit- und Wellnesseinrichtungen. Mit einer Mitgliedschaft kann man jeden Tag eine andere Partnereinrichtung besuchen, egal in welcher Stadt. Und: Kürzlich hat Wellhub sich mit Urban Sports Club, einem bedeutenden Firmenfitness-Anbieter in Europa, zur weltweit größten Plattform für Corporate Wellbeing zusammengeschlossen und hat damit das Angebot sogar nochmal erweitert.
  9. Der Wellhub Partner-Anbieter ifeel bietet die Möglichkeit, virtuell mit einem zertifizierten Therapeuten oder Coach zu sprechen. Die Sitzungen dauern 45 Minuten und sind je nach Paket bis zu 1 x pro Woche enthalten. 

Wichtig zu wissen: Nur GdP-Mitglieder können ein Wellhub-Abo abschließen!

Hier im Suchfeld bitte „Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundespolizei Zoll“ angeben.

Nicht abwarten – gestalten!

Zukunft der Bundespolizei

Die Bundespolizei steht vor massiven Herausforderungen. Die Rekordeinstellungen der vergangenen Jahre zeigen: Der demografische Wandel hat die Behörde erreicht. Immer mehr Vertreterinnen und Vertreter der Generation Z treten ein – technologieaffin, gesundheitsbewusst, sozial vernetzt, aber auch fordernd. Prognosen zufolge wird 2028 mehr als die Hälfte der Beschäftigten unter 30 Jahre alt sein. Um attraktiv zu bleiben, müssen Strukturen modernisiert werden.

Die Pandemie verdeutlichte digitale Defizite: fehlende Hardware, unzureichende Software, schlechtes WLAN. Homeoffice ist kaum möglich, Unterkünfte sind oft marode. Auch Ausbildung und Studium hinken hinterher: veraltete Pläne, fehlender Praxisbezug, moderne Einsatzmittel wie Bodycams oder Diensthandys werden nicht vermittelt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen. Hinzu kommen steigende Belastungen durch Einsätze, fehlende Infrastruktur für Grenzkontrollen und unzureichende Technik. Trotz wachsender Aufgaben wurden Ausbildungsplätze an der Akademie massiv eingekürzt – ein fatales Signal im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern, die mit attraktiven Konditionen locken.

Die Junge Gruppe der GdP fordert deshalb: Investitionen in moderne Ausstattung und Liegenschaften, praxisgerechte Ausbildung und faire Arbeitsbedingungen. Nur so können junge Kolleginnen und Kollegen ihre Zukunft aktiv mitgestalten – statt passiv zuzusehen.

Ermittlungsdienste und Kriminalitätsbekämpfung stärken!

Zusammenarbeit mit neuer Projektgruppe

Am 8. September fand das erste Gespräch zwischen der GdP und der eingesetzten Projektgruppe Strategie Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei statt. Die GdP hat viele Verbesserungsvorschläge eingebracht:

  • Sofortige Ausschreibung und Besetzung aller freien Dienstposten in der KrimB.
  • Beendigung von sogenannten Zugleichfunktionen und Überführung in den Organisations-
    und Stellenplan der Bundespolizei zur Entlastung der Ermittlungsdienste.
  • Zielgerichtete Werbestrategien im Innenverhältnis und Initiierung von Dauerausschreibungen
    zur Erhöhung der Bewerbenden auf Dienstposten in der KrimB.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle und zeitgemäße technische persönliche mobile Ausstattung für jede und jeden Mitarbeitenden.
  • Schrittweise Erhöhung der Anzahl von Dienstposten im Arbeitsfeld KrimB bis zu einer Maximalanzahl von zehn Prozent der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in operativen Funktionen der Bundespolizei.
  • Konzeptionelle flächendeckende Aus- und Fortbildung in der Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei.
  • Verbesserung der Durchbündelung aller Dienstposten im Aufgabenfeld KrimB und die Erhöhung von Möglichkeiten von Laufbahnaufstiegen innerhalb der „Fachkarriere Kriminalitätsbekämpfung“. Diese sollen vorrangig aus bereits im Tätigkeitsfeld verwendeten Kolleginnen und Kollegen rekrutiert werden.
  • Gründung eines kriminaltechnischen Instituts der Bundespolizei und seine Einrichtung aufgrund der zu erwartenden
    Ergebnisse der Projektgruppe Strategie Kriminalitätsbekämpfung.
  • Modernisierung des Vorgangsbearbeitungssystems mit automatisierter Fallkategorisierung, Pflichtfeldern, Schnittstellen zu Partnerbehörden und Exportfunktionen für Statistiken und Lagebilder.
  • Einführung von Transkriptions- und Spracherkennungssoftware für audiovisuelle Vernehmungen, kombiniert mit automatisierten Übersetzungsfunktionen.
  • Ausbau digitaler Forensik durch dedizierte Hard- und Software, gesicherte Arbeitsplätze, Cloud-Forensik und spezialisierte Fachermittelnde.

GEAS, EES und ETIAS – wer kennt sie alle?

Grenzschutz-Glossar

Im Zusammenhang mit der Debatte um einen modernen europäischen Grenzschutz und der Smart Borders-Initiative der EU gibt es zahlreiche neue Maßnahmen und Konzepte, die auf die Bundespolizei zukommen und von denen man zumindest schon mal gehört haben sollte. Eine Zusammenstellung der drei wichtigsten Begriffe GEAS, EES und ETIAS...

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) legt laut Definiton der Bundeszentrale für politische Bildung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindeststandards für die Durchführung von Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden fest. Außerdem ermöglicht es den Abgleich von Fingerabdrücken von Asylbewerberinnen und -bewerbern über die Datenbank Eurodac und damit auch die Bestimmung des Landes, welches für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist (Dublin-Verfahren). Die Umsetzung des GEAS verläuft in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bislang uneinheitlich, sodass die Asylsysteme weiterhin große Unterschiede aufweisen.

Die GdP hat in ihrer Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz klar gestellt, dass das mit dem GEAS einhergehende erweiterte Arbeitsaufkommen der Bundespolizei nicht auf Grundlage der bestehenden Strukturen und Ressourcen umgesetzt werden kann.
Die notwendigen Anpassungen müssen auf nationaler Ebene mitvollzogen werden, damit GEAS tatsächlich funktionieren kann. Aus Sicht der GdP ist der Gesetzentwurf in Bezug auf die Rolle der Bundespolizei, insbesondere im Flughafenverfahren sowie bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen und Folgeentscheidungen dringend nachzuschärfen. Eine Übertragung zusätzlicher Aufgaben darf nicht durch gesetzliche Unschärfen oder spätere Verordnungen erfolgen, sondern bedarf einer parlamentarisch legitimierten und ressortübergreifend abgestimmten Lösung.

Die Smart Borders Initiative der EU umfasst laut Bundesverwaltungsamt neben anderen Maßnahmen die Einführung eines Schengen-weiten Einreise-Ausreise-Systems (Entry-Exit-System | EES) und eines europäischen Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystems (European Travel Information and Authorisation System | ETIAS).

Mithilfe des Entry-Exit-Systems (EES) werden Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum reisen wollen. Die Datenerfassung erfolgt an den Schengen-Außengrenzen. Auch Einreiseverweigerungen sind im EES sichtbar und können entsprechend berücksichtigt werden. Durch die elektronische Berechnung der zulässigen Aufenthaltsdauer der Reisenden im Schengen-Raum soll der Stempel im Reisepass bald nicht mehr nötig sein.

Das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) ist ein Vorab-Registrierungssystem für visumbefreite Drittstaatsangehörige, die einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum planen. Vor Anreise müssen grundsätzlich alle visumsbefreiten Drittstaatsangehörigen über ein ETIAS, das heißt über eine Anreisegenehmigung verfügen.

Der nationale Aufbau der Systeme wird bis zur vollständigen Inbetriebnahme im Rahmen behördenübergreifender Projektarbeit geleistet. Derzeit ist geplant, dass die stufenweise Einführung des EES im Oktober 2025 beginnen soll. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass die Inbetriebnahme von ETIAS im vierten Quartal 2026 folgen soll.

Endlich für alle!

Update Entlastungsgürtel

Seit dem 28. August 2025 ist es offiziell: Das Bundespolizeipräsidium hebt die Einschränkungen zur Ausgabe des flammhemmenden Entlastungsgürtels auf. Damit steht er nun allen Beschäftigten als Ergänzungsausstattung zur Verfügung. Aber: Die Bestände sind natürlich nicht unbegrenzt – also bitte nur abholen bzw. bestellen, wenn der Gürtel auch wirklich benötigt wird.

Rückführungseinheit geht in den Probebetrieb

Bundesbereitschaftspolizei

Am 1. Oktober 2025 hat die Direktion Bundesbereitschaftspolizei eine Rückführungseinheit (RFE BP) im Probebetrieb eingerichtet. Dieser Probebetrieb wird für ein Jahr, geplant bis September 2026 zunächst funktional, mit fortlaufender Evaluierung eingerichtet.

Die Kolleginnen und Kollegen der RFE BP, die sich freiwillig melden konnten, werden auf Anforderung der zuständigen Bundespolizeidirektionen bundesweit für Einsatzmaßnahmen im Bereich der Rückführung auf Linienflügen und Sammelchartermaßnahmen eingesetzt. Damit soll erreicht werden, dass alle Maßnahmen in einer Hand bleiben und somit effektiver durchgeführt werden. Die in der RFE tätigen Personenbegleitenden Luft (PBL) sollen für die Dauer ihrer Zuordnung mit dieser Aufgabe betreut werden. Unter einheitlicher Führung mit Sitz in der Bundespolizeiabteilung Hünfeld verbleiben die PBL als Aufrufeinheit in ihren Stammdienststellen.

In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob das Projekt RFE BP erfolgreich umzusetzen ist. Aus Sicht der GdP sind die wesentlichen Bausteine des Erfolges eine angemessene Stundenabrechnung sowie die zeitnahe Abwicklung der anfallenden Reisekosten inklusive Nebenkosten. Vor allem dann, wenn die PBL in Vorkasse getreten sind.

Weiterhin bedarf es einer Ausstattung mit entsprechenden zusätzlichen Führungs- und Einsatzmitteln. Der Bedarf für diese Einheit wurde erhoben und muss, in Anlehnung an das bestehende Fachkonzept „Ausstattung Rückführung“ vom Januar 2025 zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt Rückführungseinheit ist ebenfalls von der Bundespolizeidirektionen FRA und 11 aufgegriffen und bereits umgesetzt worden.