GdP-Rechtsschutz im Überblick
Die GdP bietet Dir umfassenden Rechtsschutz bei arbeits-, sozial- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren des öffentlichen Dienstrechts.
Voraussetzung ist ein dienstlicher Zusammenhang. Dies nicht nur in Form von unentgeltlichen Rechtsberatungen, sondern auch durch Übernahme von Kosten bei Rechtsstreitigkeiten in angemessener Höhe.
Wichtig: Anders als bei vielen Rechtsschutzversicherungen umfasst der GdP-Rechtsschutz auch Amtsdelikte. Die Vertretung erfolgt in den meisten Fällen durch das Kompetenzzentrum der DGB Rechtsschutz GmbH, in Strafsachen durch Anwälte.
Um Dir einen Überblick zu geben, zeigen wir Dir im Folgenden einige typische Beispiele auf. Die Auflistung erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sprich uns gerne an. Wir können Dir sagen, ob eine Rechtsschutzgewährung in Deinem Fall möglich sein könnte oder nicht.
- Zivilrechtliche Verfahren:
Der GdP-Rechtsschutz greift, wenn Du im Zusammenhang mit Deinem Dienst Opfer einer Widerstandshandlung wirst und dabei Schäden erleidest. In der Regel wird es um Schmerzensgeld gehen. Wir helfen Dir dabei, die Forderungen gegenüber dem Schädigenden durchzusetzen und auch im Falle, dass der Täter nicht leisten kann, diese Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen. - Dienstrechtliche Verfahren:
Der GdP-Rechtsschutz greift auch dann, wenn Du mit einer beamtenrechtlichen Entscheidung Deines Dienstherrn nicht einverstanden bist. Dies umfasst Fälle von A wie Abordnungen über Beförderungen, Disziplinarverfahren, Heilfürsorge, Reisekosten oder Trennungsgeld bis Z wie Zurruhesetzung. - Strafrechtliche Verfahren:
Anders als viele Rechtsschutzversicherungen greift der GdP-Rechtsschutz auch dann, wenn Du als Beschäftigte oder Beschäftigter der Bundespolizei, des Zolls oder des BALM während der Ausübung Deines Dienstes einer Straftat bezichtigt wirst. - Tarif- und Arbeitsrecht:
Auch unseren tarifbeschäftigten Mitgliedern stehen wir unterstützend zur Seite. Im Arbeitsrecht sind zum Beispiel Kündigungen, Abmahnungen, Eingruppierungen und Befristungen häufig Thema. - Sozialrechtliche Verfahren:
Wir können Dir auch weiterhelfen, wenn es um die Anerkennung eines Grads der Behinderung oder die gesetzliche Unfallversicherung geht.
Wie beantrage ich Rechtsschutz und was mache ich zuerst?
Auch in eiligen Fällen gilt: Kümmere Dich zuerst um die Beantragung des Rechtsschutzes. Rechtsschutz soll nämlich nach unserer Rechtsschutzordnung (Login erforderlich) nicht gewährt werden, wenn das Verfahren ohne Mitwirkung unseres Bezirks eingeleitet, fortgeführt oder ein Anwalt/Prozessbevollmächtigter konsultiert worden ist. Freie Anwaltswahl besteht zudem in zahlreichen Verfahren nicht.
Im Regelfall soll die Beantragung von Rechtsschutz möglichst über die zuständige Kreisgruppe erfolgen. Deine Kreisgruppe stellt Dir das Rechtsschutzantragsformular zur Verfügung. Dieses Rechtsschutzantragsformular benötigen wir immer vollständig, das heißt mit den Seiten über die Hinweise zum Datenschutz zurück. Die Vollmacht auf der letzten Seite benötigen wir nur für die dort genannten Fälle. Bitte füge dem Antrag immer eine Sachverhaltsschilderung bei, damit wir zumindest einen Eindruck gewinnen können, worum es geht. Dafür kannst Du auch gerne ein separates Beiblatt verwenden, wenn der Platz im Formular nicht ausreichen sollte. Außerdem benötigen wir immer die in Zusammenhang mit Deinem Fall vorliegenden, relevanten Unterlagen.
Solltest Du die Ansprechpartner bei Deiner Kreisgruppe nicht kennen oder bei der Kreisgruppe ausnahmsweise einmal niemanden erreichen können, wende Dich bitte zeitnah an das Rechtsschutzteam der Geschäftsstelle des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll.
Sollte es bei Dir um einen Fall gehen, bei dem eine Frist zeitnah (das heißt binnen weniger Tage oder noch am selben Tag) abzulaufen droht, wende Dich bitte umgehend telefonisch an das Rechtsschutzteam unserer Geschäftsstelle. Es gibt auch Fälle, bei denen es nicht ausreicht, selbst fristwahrend lediglich Widerspruch zu erheben. Das gilt insbesondere für Beförderungsstreitigkeiten bzw. Konkurrentenstreitverfahren. Wende Dich deshalb bei drohendem Fristablauf immer umgehend telefonisch an unser Rechtsschutzteam. Wir wissen, welche Schritte eingeleitet werden müssen. Eine individuelle Prüfung ist für jeden Einzelfall ratsam.
Wie verhalte ich mich in bestimmten Fallkonstellationen?
Wir müssen zunächst darauf hinweisen, dass wir in diesem Abschnitt keine Handlungsanweisung für jeden Einzelfall geben könnte. Unser Rechtsschutz deckt ein sehr weites und durchaus komplexes Feld ab. Daraus ergibt sich eine Vielzahl denkbarer Einzelfälle. Auch die individuelle Sachverhaltsgestaltung kann sich stark unterscheiden. Eine Prüfung in jedem Einzelfall ist deshalb dringend anzuraten. Hierfür steht Dir unser Rechtsschutzteam zur Verfügung. Dir ist deshalb vorrangig zu raten, Dich per E-Mail oder telefonisch an Deine GdP zu wenden. Wir helfen Dir gerne weiter.
Für ganz bestimmte und häufig auftretende Fälle geben wir trotzdem folgende Hinweise. Auch diese Hinweise ersetzten allerdings eine individuelle Prüfung und Einschätzung Deines Einzelfalls nicht und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Beschuldigte in einem Straf- oder Disziplinarverfahren, besonders bei Schussabgabe/Schusswaffengebrauch:
Wir raten in beiden Fällen dringend davon ab, sich ohne Beistand zu äußern. Dies gilt auch für den Kollegenkreis. Die Dienststellen neigen manchmal dazu Druck aufzubauen oder eine Stellungnahme zu Sachverhalten – häufig auch in einem dem Disziplinar- oder Strafverfahren vorgehenden Verwaltungsermittlungsverfahren – binnen weniger Tage zu fordern. Lass Dich hiervon nicht beeindrucken und suche kundigen Rat, bevor Du Dich äußerst oder eine schriftliche Schilderung abgibst. - Beförderungsauswahl bzw. „Konkurrentenstreit“:
Eine Beförderungsentscheidung erfolgt und Du bist nicht berücksichtigt oder abgelehnt worden?
In solchen Fällen eilt es! Ein Widerspruchsverfahren reicht alleine nicht aus!
Wenn dem Auswahlverfahren ein Bewerbungsverfahren zugrunde lag, erfolgt die Ernennung Deiner Konkurrent:innen binnen zweier Wochen. Ein gerichtliches Eilverfahren müsste innerhalb dieser zwei Wochen angestrebt werden.
Wenn die Beförderungsauswahl in einem Listenverfahren erfolgt, laufen diese zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beförderungsinformationen. Das ist die Liste, aus der sich die Beförderungsmöglichkeiten und die benötigen Noten und Punktzahlen ergeben. Die Bundespolizeidirektionen veröffentlichen diese in der Regel im Intranet.
Rechtsschutz sollte in so einem Fall sofort beantragt werden. - Auswahl zum Aufstiegsverfahren:
Hier kann es schwer bis unmöglich werden, eine Teilnahme an der Aufstiegsausbildung zu sichern, wenn die Ausbildung dafür bereits begonnen hat. Wenn die Aufstiegsausbildung in absehbarer Zeit, das heißt innerhalb nur weniger Monate ansteht, reicht es auch hierbei gegebenenfalls nicht aus, lediglich Widerspruch zu erheben. Es muss dann überlegt werden, ob die Teilnahme an der Aufstiegsausbildung über ein gerichtliches Eilverfahren gesichert werden muss. Das Rechtsschutzteam wird dies prüfen. Kümmere Dich auch in diesen Fällen schnellstens um die Rechtsschutzbeantragung. - Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand:
Sobald der Eintritt in den Ruhestand erfolgt ist, kann das Ziel eines solchen Antrags nicht mehr erreicht werden. Es kann daher auch hierbei erforderlich sein über ein gerichtliches Eilverfahren nachzudenken. Entsprechend solltest Du Dich auch in diesen Fällen schnellstens um die Beantragung von Rechtsschutz bei uns kümmern. - Abbruch Auswahlverfahren:
Es wird immer wieder Fälle geben, in denen die Behörde sich entscheidet, ein Auswahlverfahren abzubrechen. Das gilt für die Beförderungsauswahl genauso wie für bloße Funktionsausschreibungen. Hierbei besteht die Gemeinsamkeit, dass gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens nur innerhalb kurzer Frist mit einem gerichtlichen Eilverfahren vorgegangen werden kann. Auch in so einem Fall solltest Du Rechtsschutz deshalb schnell beantragen. - Nichtbestehen einer Prüfung oder eines Prüfungsteils:
Uns erreichen immer wieder Fälle, in denen sich Prüflinge nach Nichtbestehen melden und das Vorgehen gegen die Prüfungsentscheidung damit begründen wollen, dass die Prüfung auf bestimmte Weise gestört worden ist. Das können Lärm und viele andere Faktoren sein. Hiermit wird man grundsätzlich nicht durchdringen, wenn diese Störung nicht innerhalb der Prüfung angezeigt worden ist. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt als sehr streng zu bewerten.
Dasselbe gilt in Fällen, in denen jemand krank an einer Prüfung teilnimmt. Hierauf kann eine Anfechtung der Prüfungsentscheidung in der Regel nicht mit Erfolg gestützt werden, weil die Möglichkeit bestand, von der Prüfung zurückzutreten oder vor der Prüfung eine Verschiebung dieser zu beantragen.
Welche Rahmenbedingungen gelten für die Gewährung von Rechtsschutz?
Der grundsätzliche Rahmen ergibt sich aus unserer Rechtsschutzordnung. Diese kannst Du hier einsehen.
Auf folgende Modalitäten möchten wir besonders hinweisen:
- Freie Anwaltswahl besteht nur dann, wenn wir die Prozessbevollmächtigten nicht selbst bestimmen. Insbesondere in arbeits-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Verfahren beauftragen wir als unseren Partner die DGB-Rechtsschutz GmbH. Die DGB-Rechtsschutz GmbH stellen wir unten genauer vor.
- Soweit doch die Beauftragung einer selbst gewählten Anwaltskanzlei in Betracht kommt, übernehmen wir nur die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Rahmengebühren und Auslagen; bei Satzrahmengebühren werden die jeweiligen Mittelgebühren übernommen, bei Beitragsrahmengebühren wird ebenfalls nur die jeweilige Mittelgebühr bezahlt.
- Mit einem Rechtsbeistand abgeschlossene Honorarvereinbarungen werden von uns nicht übernommen.
- Bei den Gerichtskosten übernehmen wir die nach dem Gerichtskostengesetz und gegebenenfalls seinen Nebengesetzen in Rechnung gestellten Kosten (Gebühren und Auslagen).
- Rechtsschutz können wir in den nach der Rechtsschutzordnung vorgesehen Fällen gewähren, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg bietet. In bestimmten Einzelfällen kann die Gewährung von Rechtsschutz ausgeschlossen sein. Diese Fälle regelt ebenfalls unsere Rechtsschutzordnung.
Rechtsschutz wird grundsätzlich nur für den aktuellen Verfahrensschritt (zum Beispiel das Widerspruchsverfahren) gewährt. Setzt sich das Verfahren später fort (wird weiterer Rechtsschutz, zum Beispiel für ein anschließendes Klageverfahren, benötigt) ist ein neuer Antrag erforderlich. Diesen Antrag musst Du dann bei uns stellen.
Vorstellung der DGB-Rechtsschutz GmbH als unser Partner
Die DGB-Rechtsschutz GmbH erbringt Rechtsschutzleistungen für alle Gewerkschaften, die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehören – so zum Beispiel für die IG Metall, ver.di, IG BAU und auch für uns.
Ursprünglich war ihre Hauptaufgabe, Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten, vorrangig im Individualarbeitsrecht, Tarifrecht, bei der Beratung von Betriebsräten und im Sozialrecht.
Seit Jahren hat sich die DGB Rechtsschutz GmbH auch auf Beamtenrecht spezialisiert und hierfür ein Kompetenzcenter eingerichtet, in dem Juristeninnen und Juristen (dort Rechtsschutzsekretärinnen und -sekretäre genannt) hierfür besonders und regelmäßig geschult werden.
Auch verfügt die DGB Rechtsschutz GmbH über ein Gewerkschaftliches Centrum, in dem Verfahren vor dem Bundesarbeits-, Bundessozial- und Bundeverwaltungsgericht und dem EuGH geführt werden.
Denis Küppers
Justiziar | Rechtsschutz | Rechtliche Stellungnahmen
Tobias Spantig
Sekretariat Rechtsschutz | Organisation Bildung
Telefon 0211 7104 515
