
16.07.2025
Update: DEIG wird als Waffe ins UZwG aufgenommen
Mit der Änderung des UZwG, des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang, soll unter anderem der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG) auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.
Positiv ist:
Die GdP unterstützt die gesetzliche Regelung zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten ausdrücklich! Es ist richtig und notwendig, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Anwendung dieses Einsatzmittels rechtssicher handeln können!
Aber:
Wir sehen jedoch die geplante Einordnung als Waffe nach § 2 Abs. 4 UZwG als zu eng an. Aus Sicht der GdP wäre eine Einordnung als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gemäß § 2 Abs. 3 UZwG sachgerechter, praxistauglicher und rechtsstaatlich geboten.
Und:
Wichtig vor einem flächendeckenden Einsatz von DEIG ist eine intensive Aus- und Fortbildung aller nutzungsberechtigten Einsatzkräfte!
Plus:
Die Möglichkeit, eine klare polizeirechtliche Regelung des „finalen Rettungsschusses“ zu schaffen, hier eine neue Ermächtigungsgrundlage im UZwG, wurde bei der Überarbeitung leider nicht genutzt. Die GdP fordert seit Jahren den Gesetzgeber zu einer eindeutigen Regelung des „finalen Rettungsschusses“ auf.