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© Foto: AdobeStock #327534517 | Stefan Kögler
Foto: AdobeStock #327534517 | Stefan Kögler

06.08.2025

Novelle Bundespolizeigesetz:
GdP-Meinung zum aktuellen Referentenentwurf

Beamtenpolitik Grenzschutz Kriminalitätsbekämpfung

Die Anpassung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) ist schon lange überfällig – schließlich stammt es zum Großteil noch aus dem Jahr 1994. Nach bereits mehreren Anläufen der Politik soll es nun endlich klappen mit der Novellierung. Wir als GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll fordern dies schon lange und haben nun erneut unsere Stellungnahme abgegeben, diesmal zum aktuellen Referentenentwurf.

Dieser Referentenentwurf stellt einen Schritt in die Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. 

Was gut ist

Positiv finden wir, dass im neuen Entwurf das Ausstellen von Kontrollquittungen und die Kennzeichnungs- und Legitimationspflicht entfallen.
Erfreut sind wir auch darüber, dass die Schleuserkriminalität mit ihren hochkriminellen Strukturen als lebensbedrohliche Gefahr erkannt wurde und viele Regelungen geschaffen wurden, mit denen die Bundespolizei effektiver gegen diese vorgehen kann.

Ausdrücklich begrüßen wir, dass die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr für die Erfüllung ihrer Kernaufgaben einige notwendige neue Befugnisse erhält – insbesondere die Befugnis zur Onlinedurchsuchung, zur Wohnungsüberwachung, die Quellen-TKÜ und die Befugnisse zur Befragung und für Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen.

Was aber klar sein muss: Die geplanten Änderungen werden allerdings auch einen deutlichen Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich machen. Wir müssen in Frage stellen, ob der dargestellte Erfüllungsaufwand realistisch und vollständig ist. Zusätzliche Kosten sind vom Haushaltsgesetzgeber einzustellen. Dringend notwendig ist zum einen ein struktureller Personalaufwuchs nicht nur an allen grenznahen Dienststellen – dauerhaft und über temporäre Umsetzungen oder Abordnungen hinaus – sowie zum anderen eine deutlich verbesserte materielle Ausstattung, insbesondere wettergeschützte und flexible Kontrollinfrastruktur (schnellstmögliche Umsetzung der Konzeption zur Grenzpolizeilichen infrastrukturellen Vorsorge GISV). Wir fordern ein Sofortprogramm zur Stärkung der Grenzpolizei, das gezielt auf Gesundheitsschutz, Ausstattungssicherheit und nachhaltige Entlastung der Dienststellen ausgerichtet ist. Der Bund muss seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht werden – auch im Sinne der überlasteten Bundesbereitschaftspolizei. Die Kolleginnen und Kollegen im Grenzdienst arbeiten vielerorts am Limit. Die Gefahr psychischer und physischer Überlastung ist real und darf nicht länger ignoriert werden.

Wo es noch besser ginge

Bestimmte Aspekte – insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit an den Landbinnengrenzen mit europäischen Partnern – kommen im Gesetzentwurf noch zu kurz. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Schengenraum braucht eine stärkere Berücksichtigung und einen eigenen Regelungsteil im neuen BPolG. Es darf trotzdem nicht aus dem Blick geraten, dass neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch die nationale Zusammenarbeit mit Landesbehörden große Bedeutung hat.
Auch nutzt der Referentenentwurf die Chance nicht, auch Befugnisse im Zusammenhang mit der Verwendung von KI, beispielsweise zur Gesichtserkennung und Bewegungsmustererkennung, einzuführen.
Zudem halten wir in Ermangelung einer konkreten Regelung für allgemeine Kontrollbefugnisse eine Anpassung für zwingend notwendig.

Fazit: Der Entwurf ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren natürlich weiter eng begleiten und Euch informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.