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© Fotos: AdobeStock #230294244 | Yakobchuk Olena, #244133661 | wutzkoh, #312796101 | Pixel-Shot
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27.10.2025

Ab 1. November:
Änderungen bei der Heilfürsorge

Beamtenpolitik

Am 1. November 2025 treten Änderungen der Heilfürsorgeverordnung in Kraft. Worum es im Einzelnen geht…

Was positiv ist:

Aufgenommen wurde aktuell die Übernahme für einen Teil der Kosten für Zahnimplantate. Heilfürsorgeberechtigte können ab 1. November für jeweils zwei Implantate pro Kiefer 50 Prozent der Kosten durch die Heilfürsorge erstattet bekommen.

Weiterhin wurde aufgenommen, dass bei Schwangerschaften Zusatzuntersuchungen bis zu einer Summe von 200 Euro unterstützt werden.

Darüber hinaus wurde endlich ein GdP-Dauerkritikpunkt beseitigt: Künftig können für Kolleginnen und Kollegen bei einer ständigen Wohnsitznahme im EU-Ausland und der Schweiz dortige entstehende Arztkosten übernommen werden. 

Was wir kritisieren:

Bereits im Februar 2025 fand ein Beteiligungsgespräch der Verbände gemäß § 118 BBG zur Heilfürsorgeverordnung im Bundesinnenministerium statt. Schon damals haben wir uns in unserer umfassenden Stellungnahme deutlich gegen die geplanten Streichungen im Bereich der Zwei-Bett-Zimmerversorgung bei einem Krankenhausaufenthalt sowie der wahlärztlichen Leistungen ausgesprochen.

Leider konnten wir uns in diesen beiden Punkten nicht durchsetzen und so treten diese Streichungen nun zum 1. November 2025 in Kraft.

Wichtig für alle Heilfürsorgeberechtigen:

Schon im Januar 2026 könnten weitere Änderungen folgen. 

Damit gewährleistet ist, dass Ihr auch wirklich rundum abgesichert seid, raten wir ausdrücklich dazu, dass Ihr Euch an Eure jeweilige Versicherung wendet, bei der Ihr eigene Ergänzungstarife, meist schon im Rahmen der Anwartschaftversicherung, abgeschlossen habt und Euch individuell beraten lasst.