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© Foto: AdobeStock #144674273 | Tierney
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05.11.2025

Haushaltsgesetzgebung 2025 und 2026 – Zuwächse und doch nicht genügend Stärkung der Bundespolizei

Haushalt

Gleich in zwei aufeinanderfolgenden Wochen befasste sich der Bundestag nach seiner Sommerpause mit der Haushaltsgesetzgebung – unüblich, aber dringend erforderlich!

Haushalt 2025

Zuerst stand in der 38. Kalenderwoche das Haushaltsgesetz 2025 auf der Tagesordnung.
Nach den vorgezogenen Bundestagsneuwahlen in diesem Jahr hatte das neue Bundeskabinett einen zweiten Regierungsentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Dieser wurde nach zweiter und dritter Beratung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses am 18. September verabschiedet. Die Inkraftsetzung bedurfte noch der Zustimmung des Bundesrates, der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt¹.

Mit Inkraftsetzung endete dann die vorläufige Haushaltsführung. Gemäß Artikel 111 Grundgesetz durften in dieser Zeit nur zwingende und unaufschiebbare Ausgaben geleistet werden, die eine Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen, was sich auch in der Bundespolizei auswirkte. Der Abschluss neuer Verträge war nur dann möglich, wenn dies sachlich und zeitlich unabweisbar war, und auch durfte nur ein Teil des voraussichtlichen Geldes verausgabt werden.

Mit einem Gesamtausgabevolumen von 4,94 Milliarden Euro ist der Etat der Bundespolizei im Haushaltsgesetz 2025 erneut gestiegen. Auch der durch Haushaltsvermerke in Aussicht gestellte Personalaufwuchs hat sich im Stellenplan niedergeschlagen, so dass die Bundespolizei um weitere 1.000 Polizistinnen und Polizisten wachsen kann². 

Doch was sich – so verallgemeinert – gut liest, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nicht annähernd ausreichend.
Zwar ist positiv, dass die Bundespolizei nicht wie andere Bereiche von Personaleinsparauflagen oder Kürzungen betroffen ist, aber berechtigt angemeldete Bedarfe werden trotzdem nicht hinreichend gedeckt. So fehlt es im Stellenplan beispielsweise fortwährend an Einstellungsmöglichkeiten für ziviles Personal, um den Polizeivollzugsdienst auch von vollzugsfremden Aufgaben (wieder) zu entlasten. Und im Sachhaushalt steht die Bundespolizei vor einem Dilemma: Angemeldete Sondertatbestände für Innovation, Fortschritt oder zur Anpassung unterfinanzierter Titel blieben unberücksichtigt, andererseits wird es schwierig sein, das nun zur Verfügung gestellte Geld auch wirklich noch vollständig in diesem Jahr auszugeben. Lieferfristen oder Beschaffungsvorgänge etc. verhindern einen zeitnahen Mittelabfluss, bevor es „Kassenschluss“ heißt. Leider ist fraglich, ob die sogenannten Ausgabereste ungekürzt ins nächste Jahr mitgenommen werden können oder pauschal gekürzt werden. Und das, obwohl die Bundespolizei eigentlich noch mehr investieren müsste.

Kommen wir nun also zum Haushalt 2026

Nach abweichenden Jahren ist für 2026 zumindest ein reguläres Aufstellungsverfahren zu verzeichnen:
Eckwertebeschluss im Juni, Regierungsentwurf vom Kabinett Ende Juli und erste Lesung im Bundestag im September. Am 24. September stand Kanzler Merz eine Woche nach seiner Rede zum Haushalt 2025 erneut vor dem Bundestag. In der Generaldebatte, welche regelmäßig einen parlamentarischen Höhepunkt darstellt, wurde die Aussprache zum Kanzleretat traditionsgemäß genutzt, damit Koalition und Opposition ihre aktuellen Ansichten zum Politikkurs (auch emotional) darlegen. Zur Sicherheitspolitik mit möglichen Auswirkungen auf die Bundespolizei war jedoch nichts Prägnantes zu entnehmen – die Bundespolizei wurde nur einmal im Zusammenhang mit der Spitzensportförderung erwähnt.

Werfen wir also einen Blick in den Regierungsentwurf 2026. Dieses stets sehr umfangreiche Zahlenwerk umfasst übrigens 3.461 Seiten und ist auch nach Auffassung von Experten nur noch schwer zu durchdringen, da sich auch der neue Zuschnitt mancher Ministerien noch nicht im Haushaltsentwurf abbildet und auch die Sondervermögen den Überblick erschweren.

Kapitel 0625 – Bundespolizei soll erstmals ein Ausgabevolumen von mehr als 5 Milliarden Euro ausweisen und der Stellenplan soll um weitere 1.100 Planstellen wachsen. 

Erste Reaktion: Wow, es geht weiter aufwärts! 

Zweite Reaktion beim Nachrechnen: Ähmmmm … da fehlen doch aber ein paar angemeldete Stellen und round about eine halbe Milliarde Euro! Schließlich heißt es unter anderem, den Binnengrenzschutz zu stärken, maritime KRITIS und vor Gefahren CBRN zu schützen, Drohnenabwehr auszubauen, überall einsatzfähig zu bleiben, für ordentliche Infrastruktur und Liegenschaften zu sorgen, EU-Vorgaben einzuhalten, Aus- und Fortbildung zu intensivieren, neue Ausstattung zu erwerben … Und auch die dringend erforderliche Anzahl an Stellen für ziviles Personal, für Dreierstreifen an Bahnhöfen oder für die Kriminalitätsbekämpfung (um nur ein paar zu nennen) sind mit dem Stellenaufwuchs nicht abgedeckt. Für neues Personal müssen wir zudem attraktiv und wettbewerbsfähig sein.

Hier setzt nun unsere gewerkschaftliche Arbeit an, indem wir derzeit im parlamentarischen Verfahren mit Abgeordneten insbesondere des Haushalts- und Innenausschusses ins Gespräch gehen und genau diese Differenzen aufzeigen und für Veränderungen werben. 

Am 8. Oktober hat der Haushaltsausschuss seine Beratungen aufgenommen, welche mit der letzten Sitzung am 13. November (= Bereinigungssitzung, in der die bis dahin noch offenen oder strittigen Fragen geklärt werden) enden. Zweite und dritte Lesung im Bundestag sollen vom 25. bis 28. November erfolgen, so dass das Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich mit in Kraft gesetztem Haushaltsgesetz beginnen wird. 

Ohne dass hier nun konkret auf den Haushalt für den Zoll eingegangen wurde, verweisen wir an der Stelle aber auch auf unsere GdP-Forderung, den Zoll derart zu stärken, dass inkriminiertes Vermögen auf der Einnahmeseite des Bundes einen erheblich größeren Anteil ausmacht, statt nur über Steuererhöhungen nachzudenken. Dann könnten Bundesbedienstete vielleicht sogar doppelt profitieren: als Steuerzahlende und Beschäftigte, wenn ein Teil dieser Einnahmen auch in Ausstattung und Arbeitsbedingungen der Sicherheitsbehörden investiert wird.

¹ Datum war zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
² Da wir wissen, dass euch das auch immer brennend interessiert: allein aus den neuen Planstellen können rein rechnerisch ca. 1.900 Beförderungsmöglichkeiten generiert werden (davon ca. 1.000 im mittleren Dienst), Beförderungsmöglichkeiten wegen Ruhestandseintritten kommen noch hinzu.