jumpToMain
© Symbolbild: AdobeStock #360042512 | LIGHTFIELD STUDIOS
Symbolbild: AdobeStock #360042512 | LIGHTFIELD STUDIOS

19.11.2025

Achtung: Fristablauf – 
Bis Ende 2025 muss Vaterschaftsurlaub für ab dem 3. August 2022 geborene Kinder beantragt sein

Arbeitszeit Beamtenpolitik

Derzeit erhalten Beamte, die in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, bei der Geburt ihres Kindes einen Tag Sonderurlaub. Darüber hinaus wird hierfür in aller Regel auf Antrag Erholungsurlaub gewährt.

Rechtliche Grundlagen

Nach neuerer Rechtslage sind darüber hinaus allen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die eine Gebärende rund um die Geburt unabhängig von dem Bestehen einer Partnerschaft begleiten, zehn Tage Vaterschaftsurlaub zu gewähren, da sie hier eine Art Vaterrolle übernehmen.

Sie sollten daher im Zusammenhang mit der Geburt diesen Vaterschaftsurlaub beantragen. Wichtig zu wissen: Die Anträge auf Vaterschaftsurlaub werden derzeit vom Dienstherrn grundsätzlich abgelehnt. Daher sollte zum einen hilfsweise Erholungsurlaub beantragt und zum anderen gegen die Ablehnung des Vaterschaftsurlaubs Widerspruch eingelegt werden. Denn: Der abgelehnte Vaterschaftsurlaub könnte dann nachträglich gutgeschrieben werden. 

Rückwirkende Antragstellung 

Der Anspruch besteht grundsätzlich für Geburten ab dem 3. August 2022. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum rückwirkend Vaterschaftsurlaub beantragt werden kann. Voraussetzung dafür: Seinerzeit musste im Zusammenhang mit der Geburt Erholungsurlaub gewährt worden sein, damit die Möglichkeit besteht, diesen nachträglich gutschreiben zu lassen. Wichtig: Für alle Geburten zwischen dem 3. August und dem 31. Dezember 2022 muss der Antrag jedoch noch in diesem Jahr gestellt werden.

Tarifbeschäftigte

Dieser Anspruch besteht auch für Tarifbeschäftigte, so dass gegen eine Ablehnung Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden kann. Wegen der tariflichen Ausschlussfrist kann ein Antrag allerdings in diesem Fall nur sechs Monate rückwirkend gestellt werden.