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Ein Baby mit blaugrauen Augen liegt in einem weichen Handtuch eingewickelt auf einem Tisch. | © Foto: AdobeStock #171484206 | ballabeyla
Foto: AdobeStock #171484206 | ballabeyla

16.06.2026

Vaterschaftsurlaub:
Verfahren werden ruhend gestellt

Arbeitszeit Beamtenpolitik

Wichtig für alle (zukünftigen) Väter und Co-Mütter bei Bundespolizei und Zoll.

Die Frage nach dem bezahlten Sonderurlaub nach der Geburt betrifft alle zweiten Elternteile – ganz egal, ob Vater oder die Ehepartnerin der Mutter.
Da das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das Verfahren zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergeben hat, ist es sinnvoll, dessen Entscheidung abzuwarten. Denn: Hier werden die wesentlichen anspruchsbegründenden Rechtsfragen geklärt.

Bis dort eine Entscheidung fällt, haben das Bundespolizeipräsidium und die Generalzolldirektion ein einheitliches Vorgehen angeordnet: Alle aktuellen und neuen Anträge, Widersprüche sowie Klageverfahren werden einvernehmlich ruhend gestellt. Die Dienststelle wird aktiv auf Euch zukommen. Durch das Ruhendstellen wird verhindert, dass Eure Anträge einfach final abgelehnt werden, bevor der EuGH entschieden hat.

Das ist für Euch also kein Nachteil – im Gegenteil: So bleiben Eure Ansprüche für die Zukunft gewahrt.

Bei den Verfahren, die bereits über die DGB-Rechtsschutz GmbH vertreten werden, veranlassen wir die Zustimmung zur Ruhendstellung.

Wir bleiben für Euch dran!

 

Die Musteranträge findet Ihr in unserer Mediathek bei den Arbeitshilfen (Login erforderlich).