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© Foto: AdobeStock #327534517 | Steffen Kögler
Foto: AdobeStock #327534517 | Steffen Kögler

08.07.2026

Zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag zum BPolG: Jetzt wird’s ernst!

Beamtenpolitik

Der Bundestag berät in zweiter und dritter Lesung über die lang erwartete Novelle des Bundespolizeigesetzes.

Für uns als GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll ist klar: Dieses Update ist nach über 30 Jahren ohne grundlegende Reform mehr als überfällig.
Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen endlich Rechtssicherheit, die den digitalen und globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung packt aus unserer Sicht nun bereits viele wichtige Bausteine an, um Kriminalitätsbrennpunkte und Schleuserstrukturen effektiv zu bekämpfen.
Wir begrüßen ausdrücklich die neuen Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Dazu zählen erweiterte Rechte bei der Quellen-TKÜ, bei Online-Durchsuchungen, der Drohnenabwehr sowie klare Regeln für Kontrollen in Waffenverbotszonen. Kritik gibt es von uns jedoch an § 13, der Verfolgung von Straftaten: In ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen muss die Bundespolizei aus unserer Sicht die Verbrechen auch konsequent weiterverfolgen dürfen. Hier bleibt der Entwurf hinter der praktischen Realität zurück. Diesbezüglich haben wir bereits die innenpolitischen Sprecher der Regierungsparteien noch einmal angeschrieben.

Zudem war ein klares Manko aus unserer Sicht bisher, dass die automatisierte, KI-unterstützte Gesichtserkennung fehlte. Unsere Kritik: Ein Zaudern in diesem Bereich würde der Bundespolizei die Chance nehmen, sich wirklich zeitgerecht und zukunftsfähig aufzustellen, um der stark steigenden Gewaltkriminalität begegnen und wirkungsvoll Präventionsarbeit für die Sicherheit aller leisten zu können.

Umso dankbarer sind wir den Regierungsparteien, dass sie unseren Einwand nun offenbar doch noch aufgenommen haben: So haben sich die Koalitionsfraktionen den bisher bekannt gewordenen Neuerungen zufolge geeinigt, den Einsatz künstlicher Intelligenz zur biometrischen Gesichtserkennung in Echtzeit an Bahnhöfen und Flughäfen doch in das neue Bundespolizeigesetz aufzunehmen – natürlich unter den gesetzlich und datenschutzrechtlich vorgegebenen Voraussetzungen. Die Neuregelung beinhaltet zudem erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei, darunter die automatisierte Analyse von Bewegungsmustern und verbesserte Zuständigkeitsregeln.  

Im besten Fall kann erwartet werden, dass das Gesetzgebungsverfahren im September nach der politischen Sommerpause im Bundesrat seinen ersehnten Abschluss mit den entsprechenden Zeichnungen erfahren kann. Sollte es keine weiteren Änderungsinitiativen geben, könnte demnach frühestens Mitte des vierten Quartals mit einer Inkraftsetzung des neuen BPolG gerechnet werden.

Die Neuregelungen werden fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert. Die automatisierte Erkennung von Gefahren und biometrische Detektion in Echtzeit betreffend ist eine Evaluierung zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Systeme vorgesehen.

Wir werden hier für euch natürlich nah dranbleiben.