27.07.2026
Tarif-Info: Investition in Dich
– Investition in unsere Zukunft
Mehr Unterstützung für berufliche Weiterbildung
Ob Meister, Fachwirtin, Techniker oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung – wer sich weiterqualifiziert, investiert in die eigene Zukunft.
Gleichzeitig profitieren die Bundespolizei, das BALM sowie der Zoll von gut ausgebildeten und motivierten Beschäftigten. Mit der geplanten Reform des Aufstiegs-BAföG werden die finanziellen Rahmenbedingungen für berufliche Aufstiegsfortbildungen deutlich verbessert.
Das ändert sich für Dich:
- Mehr Förderung für Lehrgänge und Prüfungen: Die maximale Förderung steigt von 15.000 auf 18.000 Euro.
- Höhere Unterstützung für Materialkosten: Für ein Meister- oder Prüfungsstück können künftig statt 2.000 bis zu 4.000 Euro gefördert werden.
- Mehr Schuldenerlass nach erfolgreichem Abschluss: Bestehst Du Deine Prüfung, werden künftig 60 Prozent des Förderdarlehens erlassen – bisher waren es 50 Prozent.
- Mehr Möglichkeiten durch Arbeitgeberförderung: Unterstützt Dich Dein Arbeitgeber bei den Weiterbildungskosten, wird diese Förderung künftig nicht mehr auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet.
Was bedeutet das für Dich?
Die finanzielle Belastung einer beruflichen Weiterbildung sinkt. Das schafft bessere Chancen:
- Dich beruflich weiterzuentwickeln
- neue Aufgaben zu übernehmen
- Deine Qualifikationen auszubauen
- langfristig Deine beruflichen Perspektiven zu verbessern
Wir begrüßen die Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG ausdrücklich:
Weiterbildung darf kein Luxus sein. Wer bereit ist, Zeit und Engagement in seine berufliche Entwicklung zu investieren, braucht eine verlässliche finanzielle Unterstützung.
Für uns ist aber auch klar:
Weiterbildung endet nicht bei Förderprogrammen. Die Arbeitgeber sind gefordert:
- Qualifizierungen aktiv zu unterstützen
- ausreichende Fortbildungsangebote bereitzustellen
- Beschäftigte für Weiterbildungen freizustellen
- berufliche Entwicklung transparent und planbar zu gestalten
Denn gut qualifizierte Beschäftigte sind kein Kostenfaktor – sie sind die Grundlage für leistungsfähige Behörden. Und gerade für uns Tarifbeschäftigte ist lebenslanges Lernen unverzichtbar. Verwaltung, Technik und Digitalisierung entwickeln sich stetig weiter – wir müssen die Möglichkeit haben, Schritt zu halten. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Tarifbeschäftigte die gleichen Chancen auf berufliche Entwicklung erhalten wie alle anderen Beschäftigten.
Das Gesetz soll am 1. August 2027 in Kraft treten – plane jetzt Deine nächsten Karriereschritte!
