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09.07.2026

Update Kriminalitätsbekämpfung:
Projektgruppe stellt Strategiepapier vor

Kriminalitätsbekämpfung

Mit der Vorstellung des Strategiepapiers hat die Projektgruppe „Strategie Kriminalitätsbekämpfung“ den nächsten Meilenstein auf dem Weg zu einer professionelleren Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei erreicht.

Gemeinsam mit dem Strategiepapier sollen der Behördenleitung umfangreiche Vorschläge für begleitende Maßnahmen vorgelegt werden. Anfang August werden wir uns mit der Projektgruppe treffen und unsere gewerkschaftlichen Gespräche fortsetzen.

Hintergrund

Die Projektgruppe „Strategie Kriminalitätsbekämpfung“ hat in der zurückliegenden Sitzung des Bezirkspersonalrats (BPR) den aktuellen Sachstand vorgestellt: Seit Juni 2025 hat die Projektgruppe in einem bislang nicht dagewesenen Umfang die Arbeitssituation in der Kriminalitätsbekämpfung erhoben und gemeinsam mit den verantwortlichen Themenpatinnen und -paten analysiert. 

Dazu wurden zahlreiche Experteninterviews, verschiedene Fachkonferenzen und Workshops, eine Vielzahl von internen und externen Befragungen, mehr als 2.000 Mitarbeiterbefragungen sowie Gespräche mit den Gewerkschaften durchgeführt.

Auf dieser Grundlage entstand ein umfangreicher Fundus an Informationen und Vorschlägen, den die Projektgruppe ausgewertet und analysiert hat. Die Ergebnisse sind im Strategiepapier zusammengefasst, das nach aktuellem Stand in der kommenden Woche gemeinsam mit einem KI-Video auf der ILIAS-Plattform der Bundespolizei veröffentlicht werden soll.

Darüber hinaus soll der Behördenleitung ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgelegt werden. Dieses muss zuvor noch von den Präsidenten mit einem grünen Haken gekennzeichnet werden.

Kernaussagen der Vorstellung im BPR

  • Der ganzheitliche Ansatz in der Bundespolizei soll bestehen bleiben.
  • Es soll keine Kripo der Bundespolizei geben.
  • Es soll keine D12 geben.

Darüber hinaus werden mögliche Probeläufe von KPI-Modellen in einzelnen Bereichen erarbeitet. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen Vorschlag von Maßnahmen. Ob und welche Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, entscheidet die Behördenleitung.