13.10.2026
Offener Brief an SPD-Fraktion: Statusrelevante Disziplinarmaßnahmen gehören vor ein unabhängiges Gericht
Der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll fordert in einem offenen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion wirksame Nachbesserungen am Bundesdisziplinargesetz.
Unabhängige gerichtliche Entscheidungen sind das Fundament für die demokratische Resilienz unserer Sicherheitsbehörden.
Die Pläne der Bundesregierung, Disziplinarverfahren zu beschleunigen, sind im Kern richtig, wenn es um das konsequente Vorgehen gegen Verfassungsfeinde geht. Doch die gewählte Methode schießt aus Sicht der GdP über das Ziel hinaus: Der pauschale Ersatz der Disziplinarklage durch behördliche Verfügungen verlagert existenzbedrohende Entscheidungen weg von den Gerichten und hin zu den Beschäftigungsbehörden.
Die institutionelle Trennung von Verfahrenseinleitung und endgültiger Entscheidung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein bewährter Schutzmechanismus für unsere Beamtinnen und Beamten vor sachfremder oder politischer Einflussnahme. Gerade in den Sicherheitsbehörden müssen Kolleginnen und Kollegen rechtliche Bedenken äußern können, ohne die unmittelbare Vernichtung ihrer beruflichen Existenz durch behördliche Verfügungen befürchten zu müssen. Eine bloß nachträgliche gerichtliche Klagemöglichkeit löst diese fundamentale Machtasymmetrie nicht auf.
Die Beschleunigung von Verfahren muss durch straffere Verfahrensregeln und besser qualifizierte Ermittlungen erreicht werden – nicht durch den Abbau rechtsstaatlicher Kernprinzipien.
Wir haben unsere Argumente und konkreten Vorschläge für eine resiliente Ausgestaltung des Bundesdisziplinargesetzes formuliert und der SPD-Bundestagsfraktion übermittelt. Den vollständigen offenen Brief gibt es nachstehend als Download.
