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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Ratifikation des ILO-Übereinkommens 190 und Reform des strafrechtlichen Sanktionsrechts

GdP-Frauen begrüßen mehr Schutz für von Gewalt betroffene Frauen

Erika Krause-Schöne, GdP-Bundesfrauenvorsitzende. Foto: Kay Herschelmann.
Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigt sich erfreut: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 21.12.2022 den Gesetzentwurf zur Ratifikation des ILO-Übereinkommens 190 beschlossen, welches das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung stärkt. Es liefert die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, einschließlich sexualisierter geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung.

Des Weiteren hat das Kabinett unter Kanzler Scholz ein Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts beschlossen und damit die grundlegende Reform der Ersatzfreiheitsstrafe und des Maßregelrechts angestoßen. Auch die Strafzumessungsnorm des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB und mit ihr der Katalog der Strafverschärfungsgründe wird erweitert.

Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP kommentiert:

„Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Ratifikation des ILO-Übereinkommens 190 ein starkes Zeichen im Kampf gegen Gewalt und Belästigung, vor allem von Frauen und vulnerablen Gruppen am Arbeitsplatz gesetzt. Es ist überfällig, dass die Bundesregierung dieses weitgreifende Internationale Abkommen endlich ratifiziert und zügig in nationales Recht überführt. Dazu müssen auch Parlament und Bundesrat mitziehen. Wir fordern hier Entschlossenheit der politischen Entscheiderinnen und Entscheider. Spanien, Italien und Griechenland gehen uns mit positivem Beispiel voran.

Außerdem begrüßen wir ausdrücklich die Erweiterung der in der Strafzumessungsnorm des § 46 StGB beispielhaft gelisteten Beweggründe und Ziele des Täters um geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Motive. Dies hat eine klarstellende Wirkung, wodurch Zivilgesellschaft, Strafverfolgungsbehörden und Justiz im Umgang mit geschlechtsspezifischer, vor allem frauenfeindlicher, und gegen LSBTI-Personen gerichtete Gewalt sensibilisiert werden. Die Ergänzung des Katalogs setzt zudem ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität und für die Gleichwertigkeit aller Geschlechter. Jedoch genügt diese Erweiterung nicht dem Schutzauftrag des Staates.

Um Gewalt gegen Frauen und LSBTI-Personen zu bekämpfen, fordern wir zusammen mit dem DGB die Bundesregierung auf, neben dem ILO-Übereinkommen 190 die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Auch sind präventive Maßnahmen unverzichtbar. Es bedarf einer wirkungsvollen Gesamtstrategie von Prävention bis hin zur Strafverfolgung, die beispielsweise die bundeseinheitliche Finanzierung des Hilfesystems umfasst sowie personelle Ressourcen und notwendige Qualifikationen in Strafverfolgungsbehörden wie Justiz, ebenso niedrigschwellige Beratungsstrukturen auch in Fremdsprachen, gute Erreichbarkeiten von Behörden und Ambulanzen sowie den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“
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