GdP zu Gesetz für modernere Besoldungsstruktur
Moderne Besoldung beim Bund
Die GdP begrüßt die Erhöhung der Polizeizulage, allerdings zeigt das Ministerium hier keine Bereitschaft, die Zulage ruhegehaltsfähig zu gestalten.
Geprüft wird vom BMI die von der GdP vorgetragene Kritik an der neuen Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg und die Forderung, dass Personenschützer in der Sicherungsgruppe des BKA auch eine Erschwerniszulage erhalten.
Unsere komplexen Forderungen zur Erschwerniszulagenverordnung sollen in der anstehenden Reform dieser Verordnung erneut bewertet werden.
Außerdem wurde das Thema Versorgungslücke nach Scheidung und eine mögliche Anpassung des Paragrafen 14 a Beamtenversorgungsgesetz angesprochen und wird vom BMI auf unsere Anregung hin geprüft. Ebenso die Ausweitung der Einsatzversorgung nach Paragraf 31 a Beamtenversorgungsgesetz auf Sicherheitspersonal bei deutschen Auslandsvertretungen und Rückführungsbeamte bei Rückführungen in andere Staaten. Nicht kompromissbereit zeigte sich das Ministerium in der Thematik der gruppenbezogenen besonderen Kappung der Höchstgrenze in Paragraf 55 Beamtenversorgungsgesetz.
Das Gesetz soll noch im Juni im Kabinett beraten werden und dann ins Parlament gehen. Die GdP bleibt am Ball, um die bisher nicht umgesetzten Forderungen weiter zu thematisieren.“
Geprüft wird vom BMI die von der GdP vorgetragene Kritik an der neuen Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg und die Forderung, dass Personenschützer in der Sicherungsgruppe des BKA auch eine Erschwerniszulage erhalten.
Unsere komplexen Forderungen zur Erschwerniszulagenverordnung sollen in der anstehenden Reform dieser Verordnung erneut bewertet werden.
Außerdem wurde das Thema Versorgungslücke nach Scheidung und eine mögliche Anpassung des Paragrafen 14 a Beamtenversorgungsgesetz angesprochen und wird vom BMI auf unsere Anregung hin geprüft. Ebenso die Ausweitung der Einsatzversorgung nach Paragraf 31 a Beamtenversorgungsgesetz auf Sicherheitspersonal bei deutschen Auslandsvertretungen und Rückführungsbeamte bei Rückführungen in andere Staaten. Nicht kompromissbereit zeigte sich das Ministerium in der Thematik der gruppenbezogenen besonderen Kappung der Höchstgrenze in Paragraf 55 Beamtenversorgungsgesetz.
Das Gesetz soll noch im Juni im Kabinett beraten werden und dann ins Parlament gehen. Die GdP bleibt am Ball, um die bisher nicht umgesetzten Forderungen weiter zu thematisieren.“