Zum Inhalt wechseln

GdP-Brief an IMK-Vorsitzenden Strobl

GdP-Vize Schilff verweist in Pandemiezeiten auf Lücke im Dienstunfallrecht für Polizisten

Foto: Gajus/stock.adobe.com
Foto: Gajus/stock.adobe.com
Hannover/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in einem Brief an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Thomas Strobl, auf eine Lücke im Dienstunfallrecht für Polizistinnen und Polizisten hingewiesen und eine Anpassung des Beamtenversorgungsrechts angemahnt. Unabhängig von diesem Schreiben führt die GdP einen bundesweiten Musterprozess zur Anerkennung von Dienstunfällen im Falle einer Infizierung mit Corona, da fast alle Bundesländer dies nicht anerkennen. Aus Gründen der Versorgung aber auch aus Gründen der Fürsorgepflicht, erachtet die GdP dies als zwingend notwendig.

Der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff betonte, im täglichen Dienst sei es Polizeibeamtinnen und -beamten häufig unmöglich, den pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten. Auch lasse sich der direkte Kontakt zu anderen Menschen im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern. Der Gewerkschafter verdeutlichte, dass sich in den vergangenen Monaten bundesweit Fälle gehäuft hätten, in denen sich Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst mit SARS-CoV-2 infizierten. „Anträge auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall wurden jedoch reihenweise abgelehnt. Die Corona-Pandemie hat diese Lücke im Dienstunfall- und Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder schmerzhaft deutlich gemacht“, so der GdP-Vize.

Schilff: „Je höher aber das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben. Da der geltende Rechtsrahmen dieses Prinzip aber nicht berücksichtigt und sich aktuell keine zufriedenstellenden Möglichkeiten bieten, die Dienstunfallfürsorge nach einer Corona-Infektion zu gewährleisten, ist aus unserer Sicht eine Anpassung im Versorgungsrecht von Nöten.“

Die Gewerkschaft der Polizei appelliert daher, das Beamtenversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern – aufeinander abgestimmt – zu ändern.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.