GdP und BDSW im Gespräch
Höherer Sicherheits- und Qualifizierungsstandard im privaten Sicherheitsgewerbe ist sehr wichtig
Übertragung hoheitlicher Rechte an Private nur im Einzelfall
„Viele Bürger können gar nicht immer unterscheiden, ob sie einen Polizisten oder einem Wachmann gegenüberstehen. Nicht nur deshalb müssen alle privaten Sicherheitsleute gut ausgebildet sein und die Grenzen ihrer Aufgaben und Befugnisse genau kennen", betonte der GdP-Bundesvorsitzende. Auch weiterhin dürften nur in Einzelfällen hoheitliche Rechte auf private Wach- und Sicherungsunternehmen übertragen werden.
Politischen Handlungsbedarf erkenne die GdP des Weiteren bei der zunehmenden Privatisierung des öffentlichen Raums. Viele Menschen wüssten nicht, dass beispielsweise in den immer populäreren Einkaufsmalls jemand Hausrecht für sich reklamiere und damit bürgerliche Rechte und Freiheiten erheblich eingeschränkt sein könnten.