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GdP-Kommission für Menschen mit Behinderungen im Austausch mit dem Bundessozialminister

(v.l.) Rainer Ritter, Dietmar Schilff, Silke Schmidt, Hubertus Heil, Uwe Kassler und Steffen Kutschera Foto: BMAS
(v.l.) Rainer Ritter, Dietmar Schilff, Silke Schmidt, Hubertus Heil, Uwe Kassler und Steffen Kutschera Foto: BMAS
Berlin.

„Es so zu lassen, wie es ist, ist keine Option“. Diese Aussage, die den GdP-Vertretern Uwe Kassler, Silke Schmidt und Steffen Kutschera aus dem Herzen sprach, traf Bundesminister Hubertus Heil gleich zu Beginn des Treffens mit dem Sprecherteam der GdP-Kommission für die Belange von Menschen mit Behinderungen kürzlich im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin. Mit am Tisch, der ehemalige Kommissionssprecher Rainer Ritter sowie Dietmar Schilff, im Geschäftsführenden Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) thematisch zuständiges Mitglied.

Neben Bundesminister Heil nahm auch BMAS-Ministerialrat Dr. Peter Mozet bei dem sehr guten und intensiven Austausch während des gut einstündigen Gesprächs im Berliner Ministerium teil.
Das Treffen kam aufgrund eines Gesprächs Anfang Mai 2017 zwischen dem stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden Schilff und Bundesminister Heil zustande. In dem anberaumten Gespräch sollte es unter anderem auch konkret um die 6. Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) gehen.
Diese Verordnung bildete schon am Mitte November 2018 bei der letzten Sitzung der GdP-Kommission für Menschenden mit Behinderungen in der Polizei den thematischen Schwerpunkt. Damals diskutierte Mozet mit den Kommissionsmitgliedern. Durch die VersMedV werden die versorgungsmedizinischen Grundsätze festgelegt, die die Grundlage für die Bewertung um die Anerkennung einer Behinderung bilden.

Ängste und Befürchtungen

Mit der Fortentwicklung der Grundsätze sind wesentliche Änderungen in den Betrachtungen und Bewertungsansätzen geplant. Grundlage hierzu soll der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin sein. Das führt zu Ängsten. Viele befürchten Rechtsverschlechterungen, insbesondere niederschwelligere Feststellungen beim Grad der Behinderung (GdB).
Bei dem äußerst konstruktiven Arbeitsgespräch priorisierte der Bundesminister die Themen, Arbeit, Barrierefreiheit in den Köpfen, im Denken und im Herzen sowie „Demokratie braucht Inklusion“.
Eine intensive Beteiligung unterschiedlichster Interessengruppen sei nunmehr im Vorfeld einer Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung geplant, betonte Heil. Durch die GdP-Vertreter wurde zudem das Thema Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen im Öffentlichen Dienst als weiterer wichtiger Bestandteil der Inklusion hervorgehoben.
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