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GdP zu AfD-Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes

Malchow: Wir haben die AfD richtig eingeschätzt

Kiel/Berlin.

Durch das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes vom Dienstagabend sieht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in ihrer Einschätzung über die von der AfD ausgehenden Gefahr für die Demokratie und das Zusammenleben hierzulande bestätigt. „Die AfD ist mindestens in größeren Teilen eine extremistische Partei, die menschenfeindliche Ansichten vertritt und immer wieder mit offenen neonazistischen Äußerungen eindeutig demonstriert, wessen Geistes Kind sie ist. Zudem deutet vieles darauf hin, dass sich die Partei weiter radikalisieren wird“, betonte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Mittwochmorgen in Kiel.

Daher habe die GdP mit ihrem seit März 2021 wirksamen Unvereinbarkeitsbeschluss sehr deutlich gemacht, „dass wir Menschen, die mit den Zielen der AfD sympathisieren, in unserer Gewerkschaft nicht haben möchten“. Ihnen werde empfohlen zu gehen. GdP-Mitglieder, die offensichtlich für die AfD werben oder sich in Parteiämtern befinden, werden damit konfrontiert", sagte Malchow.

Die Polizei hierzulande handele nicht politisch motiviert, sondern agiere im Rahmen von Recht und Gesetz sowie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Vor diesem Hintergrund passten ein politisches Engagement in der AfD und der Polizistenberuf nicht zusammen, stellte der GdP-Chef fest. „Als GdP haben wir mit dem Unvereinbarkeitsbeschluss nicht nur ein klares Signal gesendet. Wir sehen es auch als unsere ständige Aufgabe an, unsere Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Polizei noch widerstandsfähiger gegenüber undemokratischen Umtrieben zu machen und unterstützen mit großem Engagement entsprechende Projekte und Initiativen in den Ländern und im Bund“, sagte er. Auch die jungen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in der JUNGE GRUPPE (GdP) gingen beispielsweise mit ihrer großartigen Kampagne „Grundgesetz – Unsere Verantwortung“ dort eindrucksvoll voran.
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