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Vereinbarung zur Führung von Musterverfahren unterzeichnet

GdP Brandenburg: Späte Einsicht des Finanzministers!

Potsdam.

Am heutigen Tag haben Finanzminister Görke und die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine Vereinbarung zur Führung von Musterverfahren zur Festsetzung des Weihnachtsgeldes der Beamtinnen und Beamten im Jahr 2008 unterzeichnet.

Was war passiert?

Eine kleine Anfrage der CDU hat das Dilemma der Landesregierung öffentlich gemacht. Gegen das Weihnachtsgeld 2008 lagen ca. 10.900 Widersprüche vor, die über fast 6 Jahre durch das Finanzministerium nicht bearbeitet wurden. Noch unter „Einfluss“ der Auseinandersetzungen mit der Gewerkschaft der Polizei zum so genannten Nachzahlungsgesetz entschied das Finanzministerium, diese 10.900 Widersprüche in einer Hauruck-Aktion am 10. Juli 2017 negativ zu bescheiden. Damit trieb man bewusst 10.900 Kolleginnen und Kollegen unter grober Verletzung der Fürsorgepflicht in mit Kosten verbundene Klageverfahren.

Zurzeit circa 490 Klagen durch die GdP bei den Verwaltungsgerichten in Brandenburg eingereicht

Anstatt auf den Vorschlag der GdP zu reagieren und das Führen von Musterverfahren zu vereinbaren ließ man mehr als einen Monat verstreichen. Um die Widerspruchsbescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen, muss innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Jetzt, wo es mindestens diese 490 Klagen gibt, war diese Vereinbarung auch angesichts des Kostenrisikos für die Landesregierung mehr als überfällig.

Bei 10.900 Klagen wären allein an Gerichtsgebühren für diese Verfahren 1.144.500 Euro zu zahlen. Später kämen noch die Rechtsanwaltskosten hinzu. Unnötig ausgegebene Steuergelder!
Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender: „Ob spät oder zu spät, die Vereinbarung war mehr als überfällig.“

Finanzminister muss handeln

Finanzminister Görke hat in die Vereinbarung eine Protokollerklärung aufnehmen lassen, die weder notwendig noch angebracht war. Er erklärt, dass er in dieser Legislaturperiode keine weiteren Musterverfahren zu besoldungsrechtlichen Fragen anstrebt.

Andreas Schuster: „Das ist, wie wenn man einem kleinen bockigen Jungen das Spielzeug wegnimmt. Er weiß wie wir, dass bereits jetzt gegen das aktuelle Besoldungs- und Versorgungsgesetz 2017 tausende Widersprüche eingegangen sind. Statt mit uns generell eine Verfahrensweise zur Führung von Musterverfahren zu vereinbaren, riskiert er eine neue Klagewelle.“
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