GdP Niedersachsen: Keine Pyrotechnik in Stadien - Sicherheit hat Vorrang
Die Gefährlichkeit, vor allem der rund 2.000 Grad Celsius heißen Fackeln, ist unbestritten und schon aus diesem Grund kann es aus Sicht der GdP kein legales Anzünden dieser Gegenstände durch Fußballfans geben. Die Verwendung von Pyrotechnik innerhalb und außerhalb von Stadien muss verboten bleiben.
Es bestehe Gefahr durch Rauchentwicklung und giftige Gase, ergänzt Schilff. Die GdP hält es darüber hinaus für schwer vorstellbar, dass baurechtliche Bedingungen und Vorgaben ein kontrolliertes und geregeltes Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadien ermöglichen. Sie gibt zudem zu bedenken, dass Pyrotechnik nicht mit Wasser gelöscht werden kann.
Derzeit ist es für die GdP kaum denkbar, dass sich Menschen, die Pyrotechnik zünden wollen, an Absprachen halten.
Es bestehe Gefahr durch Rauchentwicklung und giftige Gase, ergänzt Schilff. Die GdP hält es darüber hinaus für schwer vorstellbar, dass baurechtliche Bedingungen und Vorgaben ein kontrolliertes und geregeltes Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadien ermöglichen. Sie gibt zudem zu bedenken, dass Pyrotechnik nicht mit Wasser gelöscht werden kann.
Derzeit ist es für die GdP kaum denkbar, dass sich Menschen, die Pyrotechnik zünden wollen, an Absprachen halten.