GdP Schleswig-Holstein: Schleierfahndung gehört zurück in das Landesverwaltungsgesetz
Aus den Erkenntnissen der Studie wird auch deutlich, dass der Flüchtlingszustrom insgesamt mehr Aufgaben für die Landespolizei bedeutet, auch im Bereich der Strafverfolgung.
Die Erkenntnis, dass zwischen den Gruppen verschiedener Nationalitäten deutliche Unterschiede hinsichtlich der Deliktsbelastung existieren, muss auch polizeitaktisch berücksichtigt werden, ohne den Vorwurf von Fremdenfeindlichkeit gegen die Landespolizei zu erheben. Für bestimmte Länder liegen deutliche Hinweise vor, dass ein großer Teil der Straftaten durch nicht in Schleswig-Holstein wohnhafte Personen aus diesen Ländern begangen wird.
Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger äußert in diesem Zusammenhang: „Das zeigt erneut auf, dass die Streichung der Möglichkeit einer Schleierfahndung in grenznahen Bereichen aus dem Landesverwaltungsgesetz ein Fehler der Küstenkoalition war, der mit einer Novellierung des Polizeirechts rückgängig gemacht werden muss!“
Die Erkenntnis, dass zwischen den Gruppen verschiedener Nationalitäten deutliche Unterschiede hinsichtlich der Deliktsbelastung existieren, muss auch polizeitaktisch berücksichtigt werden, ohne den Vorwurf von Fremdenfeindlichkeit gegen die Landespolizei zu erheben. Für bestimmte Länder liegen deutliche Hinweise vor, dass ein großer Teil der Straftaten durch nicht in Schleswig-Holstein wohnhafte Personen aus diesen Ländern begangen wird.
Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger äußert in diesem Zusammenhang: „Das zeigt erneut auf, dass die Streichung der Möglichkeit einer Schleierfahndung in grenznahen Bereichen aus dem Landesverwaltungsgesetz ein Fehler der Küstenkoalition war, der mit einer Novellierung des Polizeirechts rückgängig gemacht werden muss!“