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Ein echter Fortschritt für die Gleichstellung sieht anders aus!

„Wer die Besten will, kann auf Frauen nicht verzichten!“ diesem Statement von IG Metall und GdP soll von Seiten der Bundesregierung nun mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur “Gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst” Rechnung getragen werden. Nach mehreren Referentenentwürfen wurde ein Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht. […]

„Wer die Besten will, kann auf Frauen nicht verzichten!“ diesem Statement von IG Metall und GdP soll von Seiten der Bundesregierung nun mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur “Gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst” Rechnung getragen werden.

Nach mehreren Referentenentwürfen wurde ein Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag eingebracht. Auch im Deutschen Bundesrat wurde am 06. Februar für diesen Gesetzentwurf durch die Bundesfamilienministerin geworben. Tritt das Gesetz in Kraft, bedeutet dies u.a., dass für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ab 2016 eine Geschlechterquote von 30 Prozent gilt. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen.

Mit diesem Gesetzesentwurf werden zudem auch das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremienbesetzungsgesetz novelliert, um den Anteil an Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes zu erhöhen. Ab 2016 gilt dann für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, ebenfalls eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze.

Zugegeben, es sind einige Verbesserungen enthalten im neuen BGleiG-Entwurf gegenüber dem bestehenden Gesetz. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die trotz massiven Intervenierens unserer Dachorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht beseitigt wurden.

So wird beispielsweise der Beschäftigtenschlüssel zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten (GleiB) – entgegen unseren Forderungen – nicht gesenkt. Die Wirksamkeit vieler Regelungen, insbesondere derer, die der Beseitigung der strukturellen Benachteiligung von Frauen dienen, lässt sich jedoch nur mit einer ausreichenden Zahl von Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden sicherstellen. Im Klartext bedeutet dies: Wo heute schon wenig Frauen arbeiten, werden sie auch in Zukunft nicht von einer Gleichstellungsbeauftragten unterstützt.
Doch auch dort, wo es Gleichstellungsbeauftragte gibt, wird deren Eingriffsmöglichkeit in Teilen verwässert, wenn es z.B. heißt, dass die Dienststellenleitung der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen geben „soll“. Diese Soll-Vorschrift bedeutet, dass die GleiB keine rechtliche Handhabe haben, ihre Teilnahme einzufordern.

Die Frauengruppe des GdP-Bezirks Bundespolizei hatte sich umfassend in die Stellungnahme des DGB zu dem Gesetzesentwurf eingebracht.

Mit dem Neuentwurf des BGleiG werden einige Verbesserungen erreicht, aber es entsteht der Eindruck, dass für die Geschlechterquote ab 2016 wichtige Neuerungen im BGleiG geopfert wurden. Auch bleibt für uns nicht erkennbar, warum nicht der 3. Gleichstellungsbericht abgewartet wird und die neuesten Erkenntnisse in eine Novellierung eingearbeitet werden.

Wir bleiben dran!

Hier findet Ihr ausführliche Informationen zum Gesetzesentwurf.

Hier könnt Ihr die vollständige Stellungnahme des DGB zum Gesetzesentwurf nachlesen.

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