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Steuerdaten-CD:

Der Staat ist niemals „Hehler“ - sondern zur Strafverfolgung verpflichtet

Berlin.

Als „völlig unverständlich“ bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei den Streit über die Rechtmäßigkeit eines möglichen Ankaufs der Steuerdaten-CD aus der Schweiz. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Das Argument, der Staat dürfe sich nicht zum Hehler gestohlener Ware machen, ist völlig abwegig. Die Zielrichtung des Staates ist nicht, sich durch Diebesgut zu bereichern, sondern Steuerstraftaten aufzuklären. Und wenn im Zuge des Steuerstrafverfahrens die Steuersünder nachträglich Steuern zahlen müssen, ist das nichts anderes als Schadensersatz.“

In Erfüllung seines Strafverfolgungsauftrags ist der Staat sogar verpflichtet, an Kriminelle heranzutreten, um die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten zu treffen, so die GdP.

Angesichts des Steuerschadens handele es sich hierbei sogar um schwere Straftaten, bei deren Aufklärung auch finanzieller Einsatz erlaubt sein müsse. Es sei nicht auszuschließen, so Freiberg, dass ein Teil der auf den Schweizer Konten liegenden Gelder auch illegal, durch Wirtschaftskriminalität, erworben worden sein könnte. Freiberg: „Uns geht es nicht um das Eintreiben von 100 Mio. Euro Steuern, sondern darum, dass Steuerhinterzieher im großen Stil nicht davonkommen.“

Um in Zukunft kontroverse Debatten über solche Tatvorgänge zu vermeiden, fordert die GdP den Gesetzgeber auf, einfachere gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Die Steuerbehörden hätten ein Recht darauf mit einem einfachen Blick ins Gesetzbuch zu wissen, dass sie zu solchen Ermittlungsmethoden berechtigt sind.
 
 
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