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Zur KN-Berichterstattung vom 4. Mai 2017 über eine fehlende Abschiebehafteinrichtung in Schleswig-Holstein

GdP S-H: „Abschiebungen müssen sich an rechtsstaatlichen Grundsätzen messen lassen!

Kiel.

"Es gibt eine Kooperation Schleswig-Holsteins mit Hamburg über ein Abschiebegewahrsam. Abschiebegewahrsam soll greifen, wenn der gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht freiwillig nachgekommen wurde, nachdem mehrmals darauf hingewiesen worden ist. Abschiebegewahrsam ist begrenzt auf vier Tage", erklärte der geschäftsführende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Torsten Jäger.

Vier Tage reichten für die Abwicklung von Formalitäten meist nicht aus. Deshalb werde durch das Landesamt für Ausländerangelegenheiten und Ausländerbehörden ausgewichen auf Abschiebehafteinrichtungen wie in Eisenhüttenstadt. Abschiebehaft kann aus Sicht der GdP in Betracht kommen bei strafbaren Identitätsverschleierungen, Straftaten oder Gefährdungen für andere.

Jäger "Nicht vorstellen können wir uns eine Haft für ansonsten unbescholtene aber ausreisepflichtige Bürger. Freiwillige Ausreisen sind an erster Stelle zu fördern! Zu überlegen wäre auch eine Ausdehnung von Gewahrsamsmöglichkeiten auf zehn Tage. Eine neuerliche spezielle Hafteinrichtung für Abschiebungen jeder Art brauchen wir in Schleswig-Holstein nicht.“
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