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Diese Taten dürfen nicht ohne Folgen bleiben

Bereits im Vorfeld der Bundesligabegegnung des VfB Stuttgart gegen Hertha BSC Berlin war nicht auszuschließen, dass Stuttgarter Gewaltbereite Auseinandersetzungen mit den Berliner Problemfans, die ihrerseits üblicherweise von Karlsruher Anhängern unterstützt werden, suchten. Am Freitagabend (06.03.2015) gegen 18.00 Uhr führten etwa 200 als problematisch einzustufende Stuttgarter ihren Fanaufzug vom Cannstatter Bahnhof zum Stadion durch, etwa 50 […]

Bereits im Vorfeld der Bundesligabegegnung des VfB Stuttgart gegen Hertha BSC Berlin war nicht auszuschließen, dass Stuttgarter Gewaltbereite Auseinandersetzungen mit den Berliner Problemfans, die ihrerseits üblicherweise von Karlsruher Anhängern unterstützt werden, suchten. Am Freitagabend (06.03.2015) gegen 18.00 Uhr führten etwa 200 als problematisch einzustufende Stuttgarter ihren Fanaufzug vom Cannstatter Bahnhof zum Stadion durch, etwa 50 von ihnen blieben jedoch an der Bahnhofsrückseite zurück. Gegen 19.00 Uhr erreichten ca. 150 Gästefans den Bahnhof in Bad Cannstatt und wollten zu Fuß in Richtung Stadion gehen.

Da sich zwischenzeitlich im Bereich der Tankstelle in der Mercedesstraße etwa 150 gewaltbereite, teils vermummte Stuttgarter versammelt hatten, entschied sich die Polizei, die Berliner zum Zweck der Deeskalation wieder zurück in die S-Bahn zu lenken. Sie fuhren also bis zur Haltestelle Neckarpark und es gelang, die Gruppierungen auseinanderzuhalten. Die Herthaner wurden auf ihrem Rückweg von Einsatzkräften der Polizei gegenüber dem Stuttgarter Block, der am Bahnhof verblieben war, abgeschirmt. Die Aggression dieser Personen entlud sich dann gegen die Polizei selbst, indem Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch Flaschen- und Böllerwürfe angegriffen wurden. Drei Polizeibeamte erlitten ein Knalltrauma und sogar eines der als sehr robust geltenden Polizeipferde wurde durch den Bewurf mit einem Mülleimer verletzt und musste aus dem Einsatz genommen werden.
Im Zuge dieser gewalttätigen Ausschreitungen sind auch mindestens 12 parkende Fahrzeuge im Veielbrunnenweg beschädigt worden, Spiegel und Scheiben sind ab- bzw. eingeschlagen worden. Der Sachschaden dürfte in Höhe von zirka 7.000 Euro liegen. Zur Lagebewältigung setzten die Polizeibeamten vereinzelt den Schlagstock bzw. Reizstoffspray ein. Während der Zeit des Bundesligaspiels selbst kam es aus polizeilicher Sicht zu keinen besonderen Vorkommnissen. Nach Spielende wurden die Gästefans zurück zum Haltepunkt Neckarpark begleitet, von wo aus sie ihre Rückreise starteten. Währenddessen sammelten sich die aggressionsgeladenen Stuttgarter am Cannstatter Bahnhof, weshalb die Polizei die Zugänge zum Bahnhofsgelände vorsichtshalber sperren musste, um ein weiteres Aufeinandertreffen zu verhindern.
Gegen 23.15 Uhr geriet ein Streifenfahrzeug der Hundeführerstaffel in der Eisenbahnstraße in einen Hinterhalt, als eine ca. 80-köpfige Gruppe der gewalttätigen Stuttgart-Anhänger plötzlich umkehrte und die beiden Beamten mit Steinen und Metallstangen angriff. Einer der beiden Streifenbeamten konnte nur noch mit Schüssen in die Luft auf die gefährliche Situation aufmerksam machen und so die am Bahnhof eingesetzten Einsatzkräfte der Bundespolizei zu Hilfe rufen. Die Angreifer flüchteten daraufhin sofort in verschiedene Richtungen. Die beiden Beamten der Hundeführerstaffel wurden durch Steinwürfe am Kopf verletzt, bei einem musste eine Wunde in einem Krankenhaus genäht werden. Ihren Dienst konnten die Beiden nicht mehr fortsetzen. Am Funkstreifenwagen entstand durch den Angriff ein Sachschaden in Höhe von zirka 5.000 Euro. Insgesamt wurden bei dem Fußballeinsatz nach vorläufigem Stand zwölf Beamte der Landes- bzw. Bundespolizei verletzt. Die Ermittlungen zu Landfriedensbruch zu den Vorfällen im Veielbrunnenweg und in der Eisenbahnstraße sind im Gange. Die Polizei hatte bei dem Fußballeinsatz rund 500 Beamte sowie eine Reiterstaffel mit 10 Einsatzpferden eingesetzt.
Jörg Radek Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei fordert die Möglichkeit wiederholt einen eigen Straftatbestand bei Gewalt gegen Polizeibeamte und die Ausschöpfung der Möglichkeiten solche Gewalttäter als angehörige einer kriminellen Vereinigung einzuordnen.

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