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GdP zur Verurteilung des „Maskenmannes“

Witthaut: Beharrlichkeit der Polizei führt Mörder gerechter Strafe zu

Berlin.

Als ein "gutes Urteil mit der richtigen Signalwirkung" hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, die Verurteilung des dreifachen Kindesmörders Martin Ney bezeichnet. Witthaut: "Fahndung, Festnahme und Verurteilung in diesem Fall sind wieder einmal ein Beweis dafür, dass Strafverfolgung und Justiz funktionieren. Ich danke ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen für ihren unermüdlichen Einsatz."

"Gerade weil die Polizei die Ermittlung dieser Straftaten nie aufgegeben hat", so der GdP-Vorsitzende weiter, "konnte letztlich ein Täter überführt werden, der sich mit seiner scheinbar normalen Lebensweise eine perfide Fassade zur Tarnung für seiner brutalen Taten aufgebaut hatte."

Das Landgericht Stade hat Ney zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe auch zu anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. "Das Urteil zeigt, dass die in Deutschland bestehende Gesetzeslage ausreicht, um die Bevölkerung vor einem einen derart gefährlichen Sexualstraftäter dauerhaft zu schützen", betonte der GdP-Vorsitzende.

Mit dem Prozess endet eine jahrzehntelange Fahndung nach einem hochgefährlichen Täter, der in Norddeutschland immer wieder Jungen aus Schullandheimen entführt, missbraucht und in drei Fällen sogar getötet hatte.
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