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Wozu Gewerkschaft?

Von Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei Die Macht in Deutschland übt das Parlament aus. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Wahlperiode 630 Mitglieder. Diese Volksvertreter bestimmen über den Haushalt der Bundespolizei oder auch beamtenrechtliche Gesetze und den gesetzlichen Auftrag. Zu einer Demokratie gehört, dass die Gewerkschaft an diesem Verfahren beteiligt […]

img_0182Von Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei

Die Macht in Deutschland übt das Parlament aus. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Wahlperiode 630 Mitglieder. Diese Volksvertreter bestimmen über den Haushalt der Bundespolizei oder auch beamtenrechtliche Gesetze und den gesetzlichen Auftrag.

Zu einer Demokratie gehört, dass die Gewerkschaft an diesem Verfahren beteiligt wird. Über die Möglichkeiten der Anhörungen, Stellungnahmen oder politische Gespräche vertritt die Gewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder. Drei starke Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit sind die Personalverstärkung der Bundespolizei, die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten sowie die Verbesserung bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch den Dienstherrn, wenn deren Zwangsvollstreckung ins Leere läuft. Diese Initiativen unterstreichen die Bedeutung einer Gewerkschaft außerhalb von Tarifverhandlungen.
Niemand wird auf den Gedanken kommen, mit 630 Abgeordneten alleine zu verhandeln. Dazu sind schließlich Gewerkschaften da. Fast monatlich werden Stellungnahmen erbeten oder Anhörungen terminiert, um die Meinung der Mitarbeiter zu den berufsrelevanten Themen über die Gewerkschaft in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. Auch bei Themen wie Gewalt gegen Polizeibeamte, Beamtenversorgung oder Veränderungen von Besoldungsvorschriften wird die Gewerkschaft zu ihrer Meinung gefragt. – Sie übt demokratischen Einfluss aus. Damit kann belegt werden: Die Gewerkschaft ist eine mitgliederorientierte politische Organisation. Sie verkauft nichts, auch keine Versicherungen. Hier scheint mitunter ein grundsätzliches Missverständnis vorzuliegen. Die Aufklärung liegt in der Antwort auf die Fragen: Wofür steht der Anbieter? – Hat er politische Ziele?

Gewerkschaftliches Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern. Unsere Verfassung gewährleistet für alle Berufsgruppen und Beschäftigten zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen das Recht, Koalitionen zu bilden bzw. Gewerkschaftsmitglied zu werden. Dieser Schutz wird durch die Koalitionsfreiheit garantiert und sichert die Demokratie. Zu den geschützten Tätigkeiten gehört auch die Mitgliederwerbung. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu bereits 1995 fest, dass durch Werbung neuer Mitglieder der Fortbestand der Gewerkschaft gesichert wird. Dies gilt auch für die Werbung innerhalb der Dienststelle und innerhalb der Dienstzeit. Höchstrichterlich wurde festgestellt, dass auch das einzelne Mitglied der Gewerkschaft durch Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt wird, wenn es andere zum Beitritt zu gewinnen sucht. Wer sich bemüht, die eigene Gewerkschaft durch Mitgliederzuwachs zu stärken, nimmt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit wahr. Dieser Schutz erstreckt sich auf alle Verhaltensweisen, die gewerkschaftsspezifisch sind. Das Anbieten von Handyverträgen oder Autorabatten ist keine politische Tätigkeit. Von der Mitgliederzahl und nicht von einer medialen „Scheingröße“ eines Einzelnen hängt die Verhandlungsstärke ab. Die Beschäftigten in der Bundespolizei haben dies durch ihr Wählervotum bei den Personalratswahlen eindeutig untermauert. Die GdP erhielt von den Kolleginnen und Kollegen bei den diesjährigen Personalratswahlen im Schnitt rund 60% der Stimmen und damit den eindeutigen Auftrag, den eingeschlagenen Weg fortzuführen. Kompetenz, Verbindlichkeit und Glaubwürdigkeit fanden ihren Niederschlag. Damit ist die Verzahnung von Gewerkschaft und Personalrat beschrieben.
Unsere Gewerkschaftsarbeit wurzelt in der Personalratsarbeit. Zu einer Demokratie gehört auch, dass die Beschäftigten ihre Interessen demokratisch selbst vertreten. Die Gewerkschaft unterstützt diese Absicht vertrauensvoll. Die Einsatzsituation und die täglichen Arbeitsbedingungen der Beschäftigen bei der Bundespolizei, im Zoll oder beim Bundesamt für Güterverkehr wird durch den Einsatz der Vertreter in den Personalräten erfasst und thematisiert. Die Aufgabenpalette ist vielfältig: Arbeitszeitfragen, die Einhaltung von Schutzvorschriften, die Verbesserung der Eigensicherung als Bestandteil des Arbeitsschutzes und vieles mehr. Auch erfolgt die Rückkoppelung, ob Gesetze, Verordnungen, Richtlinien nicht nur im Sinne des parlamentarischen Willens angewandt werden, sondern gegebenenfalls verbessert werden müssen. – Die Gewinnorientierung der Gewerkschaft basiert nicht auf dem Abschluss eines kaufmännischen Vertrags. Der Gewinn stellt der Rückhalt durch Mitgliederstärke dar und ein Verhandlungspartner auf Augenhöhe für das Parlament, das Ministerium, das Präsidium oder die Dienststelle zu sein. Wozu also Gewerkschaft? – Als Werkzeug zur Herstellung der sozialen Gerechtigkeit, zum Schutz der Beschäftigen und zur Verbesserung ihrer Arbeitswelt. Und das istein Dauerauftrag.

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