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Private Sicherheitsdienste und Polizei GdP: Hände weg vom Gewaltmonopol

Das Gewaltmonopol und der Strafverfolgungsanspruch des Staates dürfen nach Worten des Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, nicht durch die private Sicherheitsindustrie gefährdet werden. Auf einer Fachtagung seiner Organisation in Zusammenarbeit mit dem „Behördenspiegel“ am heutigen Mittwoch in München, sagte Witthaut: „Durch Einsparungen in Personalbereich zieht sich der Staat indirekt immer mehr auch von seinen Sicherheitsaufgaben zurück. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen mit zunehmender Sorge, wie insbesondere bei der Wirtschaftskriminalität Aufklärung, Verfolgung und Strafbewehrung den staatlichen Institutionen durch private Sicherheitsunternehmen aus den Händen gleiten.“

Auch bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung im Alltag spiele die private Sicherheit eine immer größere Rolle.

Witthaut: „Es gibt viele positive Fälle einer funktionierenden Kooperation, aber wir verhehlen nicht, dass auch die aus der Not, der Personalnot bei der Polizei, entstanden sind und entstehen. Witthaut würdigte die Bemühungen des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) um die rechtliche und praktische Qualifizierung seiner Mitgliedsunternehmen.

Witthaut: „Es gibt aber auch eine große Grauzone von Unternehmen, die Sicherheitskräfte beschäftigen, deren Aussehen, Auftreten und Leumund zweifelhaft sind.“
Unbeirrt bleibe die GdP daher bei ihrem Standpunkt, dass privaten Sicherheitsdiensten im öffentlichen Raum keine polizeilichen Befugnisse übertragen werden.
Witthaut: „In das hohe Gut der Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger darf nur die Polizei eingreifen. Private Sicherheitskräfte haben im öffentlichen Raum keine anderen Rechte als jeder andere Bürger auch.“

Problematisch sei allerdings, dass der öffentliche Raum ebenfalls zunehmend privatisiert würde, wie zum Beispiel immer größer werdende Einkaufzentren zeigten. "Viele Bürger wissen gar nicht, dass dort jemand ein Hausrecht hat und dass dort ihre bürgerlichen Rechte und Freiheiten erheblich eingeschränkt sind."
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