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Bundestagswahl: Parteien zur Inneren Sicherheit

Am 24. September ist Bundestagswahl und selbstverständlich finden sich in allen Wahlprogrammen Vorstellungen zu einem der Top-Wahlkampfthemen: Der Inneren Sicherheit. Ein guter Anlass, den Parteien auf den Zahn zu fühlen! Nachdem in den vergangenen Jahren nur auf Druck der Gewerkschaft der Polizei und durch das Engagement von Parlamentariern Stellenzuwächse für die Bundespolizei erreicht wurden, ist […]

Am 24. September ist Bundestagswahl und selbstverständlich finden sich in allen Wahlprogrammen Vorstellungen zu einem der Top-Wahlkampfthemen: Der Inneren Sicherheit. Ein guter Anlass, den Parteien auf den Zahn zu fühlen!

Nachdem in den vergangenen Jahren nur auf Druck der Gewerkschaft der Polizei und durch das Engagement von Parlamentariern Stellenzuwächse für die Bundespolizei erreicht wurden, ist es wichtig, deutlich zu machen: Damit sind wir mit einer Konsolidierung noch lange nicht am Ende! In Bundespolizei, Zoll und BAG gibt es noch viel zu tun.

Anstatt den Parteien Wahlprüfsteine vorzulegen, haben wir daher in diesem Jahr einen anderen Weg gewählt. Wir haben ihre Programme zur Inneren Sicherheit auf Herz und Nieren geprüft und ihnen für unser Mitgliedermagazin „Deutsche Polizei“ konkrete Nachfragen dazu gestellt: Wie stellen sie sich die Umsetzung ihrer Konzepte vor? Sind die Vorschläge mit geltendem Recht vereinbar? Wie konkret sind die Ideen durchdacht? Allen derzeit im Bundestag vertretenen Parteien sowie der FDP haben wir je drei individuelle Fragen zu ihren Programmen gestellt. Abschließend haben wir allen Parteien eine jeweils identische Frage zur Berufsattraktivität in Bundespolizei, Zoll und BAG zur Beantwortung vorgelegt. Wir wünschen Euch eine spannende Lektüre. Und das Wichtigste: Am 24. September – Wählen gehen!

 


Unsere Fragen an die CDU/CSU:

GdP: ln Ihrem Regierungsprogramm planen Sie die Zahl der Polizistinnen in Bund und Ländern „noch einmal“ um 15.000 erhöhen zu wollen. Diese Formulierung verwundert angesichts der Tatsache, dass in der vergangenen Legislaturperiode die Forderung nach einem Personalzuwachs in der Bundespolizei nicht aus dem CDU-geführten Bundesinnenministerium, sondern im Wesentlichen auf Druck von Parlamentariern und des Koalitionspartners zustande kam. Weshalb wurde versäumt, eine vorausschauende Personalplanung zu entwerfen? Wie viele Stellen in welchen Aufgabenbereichen sollen nun aus dem Topf der 15.000 in der Bundespolizei ankommen?
CDU/CSU: Das unionsgeführte Bundesministerium des Innern hat sich in der vergangenen Legislaturperiode maßgeblich und erfolgreich für einen massiven Personalzuwachs bei den Sicherheitsbehörden eingesetzt: Allein bei der Bundespolizei ist ein Zuwachs von 20 Prozent, beim Bundeskriminalamt von über 25 Prozent zu verzeichnen. Aufgrund der terroristischen Bedrohungslage wurde zudem ein Sicherheitspaket mit insgesamt 4 500 weiteren Stellen für die Sicherheitsbehörden verteilt auf die Jahre 2017 bis 2020 vereinbart, wovon die Bundespolizei 3 250 zusätzliche Stellen erhält; für das Bundeskriminalamt sind aus diesem Paket nochmals 730 zusätzliche Stellen vorgesehen. Insgesamt werden wir die Zahl der Polizisten in Bund und Ländern noch einmal um mindestens 15 000 erhöhen, so dass sich auch die Polizeipräsenz auf Straßen und Plätzen, in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen nochmals verstärken lässt.

GdP: Sie planen die Schleierfahndung in ganz Deutschland zu ermöglichen. Auch die GdP, Bezirk Bundespolizei, setzt sich dafür ein. Die Entscheidungsgewalt darüber obliegt jedoch den einzelnen Bundesländern mit ihren jeweiligen Landespolizeigesetzen. Alternativ wäre dafür eine Verfassungsänderung notwendig. Wie wollen Sie Ihr Vorhaben daher durchsetzen?
CDU/CSU: CDU und CSU wollen einheitlich hohe Sicherheitsstandards in ganz Deutschland, Zonen unterschiedlicher Sicherheit darf es nicht geben. Wir wollen, dass überall in Deutschland mit Hilfe einer lagebildabhängigen Schleierfahndung kontrolliert werden darf. Deshalb werden wir ein gemeinsames Musterpolizeigesetz für alle Bundesländer erarbeiten, in dem auch die Schleierfahndung geregelt werden soll. Zwar wird dieses Mustergesetz nicht bindend, aber doch richtungweisend sein, denn ein Bundesland, das von den gemeinsamen Regelungen abweichen möchte, wird dies gut begründen müssen.

GdP: Die CDU/CSU möchte „an öffentlichen Gefahrenorten […] den Einsatz intelligenter Videotechnik […] verstärken“. Als Beispiele benennen Sie u. A. Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte. Bei Shopping Malls und Bahnhöfen handelt es sich jedoch nicht um öffentlichen Raum, sondern Gelände der Privatwirtschaft. Wie wollen Sie dort eine Videoüberwachung nach polizeitaktischen Gesichtspunkten erreichen?
CDU/CSU: Mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz haben CDU und CSU dafür gesorgt, dass Videoüberwachung an Orten mit Publikumsverkehr von Privaten unter erleichterten Bedingungen eingesetzt werden kann. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Videokameras – zum Beispiel in Einkaufszentren oder Fußballstadien – erhalten Sicherheitsaspekte in Zukunft ein größeres Gewicht. In den vergangenen Jahren wurde die Videoüberwachung an Bahnhöfen zusammen mit der Deutsche Bahn AG qualitativ und quantitativ bereits in erheblichem Maße ausgebaut. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Zudem wollen wir eine Mindestspeicherfrist einführen, damit sichergestellt ist, dass unsere Polizei die Videoaufzeichnungen auswerten kann. Mit Hilfe moderner Technik sollen öffentliche Fahndungen schneller und wirksamer erfolgen können – zum Beispiel durch Gesichtserkennung.

 


Unsere Fragen an die SPD:

GdP: In Ihrem Regierungsprogramm geben Sie an, 15.000 neue Stellen bei der Polizei in Bund und Ländern schaffen zu wollen. Im Konsolidierungsprogramm der GdP für die Bundespolizei machen wir für unsere Behörde jedoch bereits ein Personaldefizit von über 23.000 Stellen aus. Wie viele der von Ihnen geforderten 15.000 Stellen sollen auf die Bundespolizei entfallen und welche Aufgaben damit gestärkt werden?
SPD: Es war die SPD, die nach dem massiven Abbau unter schwarz-gelb, wieder für einen deutlichen Stellenaufwuchs bei der Bundespolizei gesorgt hat. Die Kolleginnen und Kollegen bei der Bundespolizei wissen, dass die 12 Jahre konservativer Bundesinnenminister nicht gut waren. Wir wollen wieder mehr Personal bei den Polizeien von Bund und Ländern. Den aktuellen Trend für die Bundespolizei, wie auch für das BKA wollen wir fortsetzen, ohne die Ausbildungskapazitäten zu überfordern. Von den von uns geforderten 15.000 neuen Stellen sollen deshalb erneut 1/3 für die Polizeien des Bundes eingestellt werden, 2/3 von den Ländern. Wir werden dies im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen, des praktischen Bedarfes sowie der allgemeinen Sicherheitslage prüfen.

GdP: Sie sprechen sich außerdem dafür aus, den Zoll zu stärken und zu einer „effektiven Finanzpolizei des Bundes“ weiter entwickeln zu wollen. Damit würde eine langjährige zentrale Forderung der GdP im Zoll erfüllt. Wie plant die SPD nun den konkreten Umbau zu einer Finanzpolizei?
SPD: Der Zoll leistet wertvolle Arbeit bei der Bekämpfung von Kriminalität. Das gilt für die erfolgreichen Ermittlungen bei kriminellem Waffenhandel genauso wie für die Bereiche Finanz- und Steuerbetrug bis hin zur Verhinderung rechtswidriger Beschäftigung und Mindestlohnkontrolle. Wir begrüßen es, dass die GdP hier schon konkrete Vorschläge auch mit Bezug auf die polizeilichen Aufgaben des Zolls geliefert hat. Um mit konkreten Vorschlägen aus der Praxis zu einem guten Ergebnis zu kommen, kann der Umbau nur gemeinsam mit dem Zoll erfolgen.

GdP: Für die Kolleginnen und Kollegen in Bundespolizei, Zoll und dem BAG ist das Thema Arbeitszeit (sei es Wochenarbeitszeit oder die Möglichkeiten zum Ausgleich von Überstunden) besonders wichtig. Sie fordern in ihrem Programm Anerkennung und Respekt für die Polizei, die sich in einem modernen Dienstrecht widerspiegeln soll. Was schlagen Sie konkret vor?
SPD: Ein modernes Dienstrecht ließe sich konkret durch Einführung eines Lebensar-beitszeitkontos erreichen. Außerdem unterstützen wir die Gewerkschaften in ihrem Bestreben, den Beschäftigten mehr Zeitautonomie zu verschaffen und die Belastungen durch überlange Arbeitszeiten abzubauen. Die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für alle Bundesbeamtinnen und -beamten bewegt sich im üblichen Rahmen und sollte nicht erhöht werden.

 


Unsere Fragen an Die Linke:

GdP: In Ihrem Wahlprogramm konstatieren Sie den Abbau von „18.000 Stellen bei der Polizei“ durch Kürzungen im öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren und wollen nun die Sicherheit der BürgerInnen durch mehr Personal schützen. Sie bemängeln an anderer Stelle, dass „zentrale Einheiten“ bei der Bundespolizei gestärkt würden, die für die BürgerInnen nicht ansprechbar seien. Wie sehen Ihre konkreten Personalforderungen für die Bundespolizei aus und welche Aufgabenbereiche wollen Sie stärken?
DIE LINKE: Wir wollen die Debatte über die Personalentwicklung mit einer Auf-gabenkritik verbinden und die Polizei von Aufgaben entlasten. Schwarzfahren, Besitz von geringen Mengen von Betäubungsmitteln und unerlaubte Einreise sind solche Bereiche, in denen viel Arbeitszeit „für den Papierkorb“ geleistet wird. Personal benötigt die Bundespolizei vor allem dann, wenn die Flughafensicherheit wieder allein polizeiliche Aufgabe ist und nicht mehr durch Privatunternehmen übernommen wird.

GdP: Sie machen sich in Ihrem Programm für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark und fordern perspektivisch alle Geheimdienste abzuschaffen. Mit welchen Mitteln wollen Sie den sicherheitspolitischen Herausforderungen einer globalisierten Welt mit ihrer grenzüberschreitenden Kriminalität (wie z.B. Menschenhandel oder Bandenkriminalität) begegnen?
DIE LINKE: Wir stellen in unserem Programm auch klar, dass die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung polizeiliche Aufgaben sind. Sie haben die Befugnisse, auch gegen grenzüberschreitende Formen von Kriminalität vorzugehen. Das scheitert häufig nicht an fehlenden Befugnissen beispielsweise für den Austausch von personenbezogenen Informationen, sondern schon innerhalb Deutschlands an den technischen Voraussetzungen. Hier sehen wir die Lösung in einer bedarfsgerechten technischen und personellen Ausstattung der Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften.

GdP: Seit Jahren engagiert sich Die Linke für ein Kernanliegen der GdP: die Schaffung einer Bundesfinanzpolizei. In Ihrem aktuellen Programm findet sich diese Forderung wieder, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung von Geldwäsche. Für die GdP geht die Forderung jedoch noch weiter: Wir sehen darin ein dringend erforderliches Sicherheitsinstrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Inwiefern unterstützen Sie dieses Ziel und wie stellen Sie sich den dafür notwendigen Umbau des Zolls vor?
DIE LINKE: Wir wollen die Aufgaben der Erhebung von Steuern und Zöllen klar von den polizeilichen Aufgaben trennen und den zweiten Bereich in einer Bundesfinanzpolizei bündeln. Mit der Bündelung der Ermittlungs-, Fahndungs- und Kontrolleinheiten des Zolls unter eine einheitliche Führung und Fachaufsicht soll ein Effizienzschub bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden, organisierten Geldwäsche, der Außenwirtschaftskriminalität, des Subventionsbetrug und des organisierten Schmuggels erreicht werden. Hier sind auch Teile des BKA miteinzubeziehen. Der größte wirtschaftliche und fiskalische Schaden entsteht durch Steuerhinterziehung, Steuertricks und die nachfolgenden Geldwäschedelikte. Die Schaffung einer Bundesfinanzpolizei soll deshalb eine neue Zentralstellenfunktion für Steuerfahndungsdienste der Länder beinhalten, die ebenfalls gestärkt werden müssen.

 


Unsere Fragen an Bündnis90/Die Grünen

GdP: Sie sprechen sich in Ihrem Wahlprogramm gegen Vorratsspeicherung und Videoüberwachung aus, fordern aber gleichzeitig, dass Sicherheitsbehörden die Befugnisse benötigen, „die erforderlich sind, um zielgerichtet Gefahren abwehren zu können“. Welche Befugnisse genau sind Ihrer Meinung nach erforderlich und können die o.g. Instrumente ersetzen?
B90/DIE GRÜNEN: Wir lehnen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ab, denn sie bringt für echte Sicherheit nichts. Die Sicherheitsbehörden verfügen bereits über mehr Daten, als sie auswerten können. Den allgemeinen Heuhaufen einfach zu vergrößern bringt erstmal nichts. Zudem ist sie mit einer freiheitlichen Demokratie nicht vereinbar, da VDS verdachts- und ereignisunabhängig pauschal und eben nicht zielgerichtet wirkt. Wo bereits polizeiliche Maßnahmen laufen, also observiert und die individuelle Telekomunikation überwacht wird, braucht es den Rückgriff auf Vorratsdaten und allgemeine Videoüberwachung nicht. Dazu braucht es eine personell und sachlich gut ausgestattete Polizei. Mit Blick auf den Terrorismus müssen außerdem die Verantwortlichkeiten im GTAZ klarer geregelt werden, damit Anschläge wo möglich effektiv verhindert werden können.

GdP: Sie setzen, wie auch die GdP, auf eine bürgernahe Polizei, die, wie auch die Justizbehörden, personell gut aufgestellt sein muss, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können. Ebenso kritisieren sie die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre. Leider geben Sie in Ihrem Programm nicht an, wie Sie die Polizei stärken möchten. In welcher Größenordnung sollte Ihrer Meinung nach die Bundespolizei gestärkt werden, um ihren Aufgaben nachgehen zu können?
B90/DIE GRÜNEN: Wir stehen für eine deutliche Verbesserung der Personalsituation bei der Bundespolizei, haben dazu immer wieder deutlich Position bezogen und Forderungen sowie Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Wir stehen für eine personelle Stärkung der Bundespolizei, modernste Ausstattung und gute Polizeiarbeit aus einer Hand. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation der BundespolizeibeamtInnen, die auch durch die Auswirkungen des Personalabbaus – verantwortet von der Union, die seit zwölf Jahren den Bundesinnenminister stellt – verursacht wurde, müssen alle Maßnahmen zur Entlastung und Förderung der BeamtInnen geprüft werden. Genaue Zahlen lassen sich ohne nähere Konkretisierung pauschal nicht nennen.

GdP: In Ihrem Programm beschreiben Sie die Erforderlichkeit von „besonderen Bekämpfungskonzepten“ um der international verflochtenen Organisierten Kriminalität (OK) Herr zu werden. Spitzenreiter bei der Bekämpfung der OK in Deutschland ist der Zoll. Dieser wird in ihrem Programm jedoch in diesem Zusammenhang überhaupt nicht genannt. Ist Ihnen das von der GdP seit Jahren vorgeschlagene Konzept einer Umgestaltung des Zolls hin zu einer Bundesfinanzpolizei bekannt und wie ist die Haltung Ihrer Partei dazu?
B90/DIE GRÜNEN: Organisierte Kriminalität und internationaler Terrorismus kennen keine staatlichen Grenzen. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzie-rung erfordert daher konzertierte Anstrengungen auf Länder-, Bundes- und europäischer Ebene. Leider war und ist die Bundesregierung kein Vorreiter bei der Bekämpfung der Geldwäsche und hinkt seit Jahren mangels Gesamtstrategie hinterher. Unsere Anfragen zum Antigeldwäschevollzug in den Ländern haben eindrucksvolle und erschreckende Zahlen zur Vernachlässigung des Problems geliefert. Wir stimmen zu, dass die Kriminalitätsfelder der Organisierten Kriminalität nicht die Aufmerksamkeit bekommen, die eigentlich angezeigt wäre. Dem Zoll kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.

 


Unsere Fragen an die FDP:

GdP: In Ihrem Programm schildern Sie ihre Überzeugung, dass „eine vernünftige Personal- und Sachausstattung von Polizei und Justiz“ die „effektivste Waffe gegen Verbrecher“ sei. Als die FDP zuletzt an der Bundesregierung beteiligt war, ging das Bundespolizeipersonal eher zurück, auch weil Ruhestandsdaten nicht berücksichtigt und rechtzeitig ausgeglichen wurden. Wie wollen Sie konkret die Bundespolizei personell „vernünftig“ ausstatten?
FDP: Die Notwendigkeit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben vor einer sich verschärften Sicherheitslage und bestehender Überstundenberge dürfen nicht dazu führen, dass unsere Polizei nicht mehr alle ihre Aufgaben umfassend und sachgerecht wahrnehmen kann. Deshalb brauchen wir deutschlandweit mindestens 15.000 zusätzliche Polizeibeamte bei den Länderpolizeien. Auch im Bereich der Bundespolizei sind neue Aufgabenfelder hinzugekommen. Auf der anderen Seite sehen wir, dass rund ein Drittel der Bundespolizisten in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen werden. Wir brauchen daher mindestens so viele Neueinstellungen, dass der Stel-lenkegel bei der Bundespolizei nicht nur rechnerisch, sondern faktisch gleich bleibt. Darüber hinaus sehen wir einen zusätzlichen Bedarf, um gerade neuralgische Punkte (Bahnhöfe, Flughäfen) besser sichern und die neuen beziehungsweise deutlich erweiterten Aufgabenfelder sachgerecht erledigen zu können.

GdP: In den 90er Jahren war für die FDP der Slogan „Privat vor Staat“ tragend und führte unter Anderem zu einer Privatisierung der Luftsicherheitsaufgaben. Spätestens seit 9/11 wurde allen bewusst, wie sicherheitssensibel und komplex diese Aufgabe ist. In den vergangenen Monaten und Jahren wurden regelmäßig Defizite bei der Luftsicherheitskontrolle durch private Dienstleister festgestellt. Die GdP fordert daher die Schaffung einer Bundesanstalt des Öffentlichen Rechts für Luftsicherheit, in der unter Aufsicht der Bundespolizei die Luftsicherheitsaufgaben wieder in staatlicher Hand gebündelt werden. Können wir bei diesem Vorhaben mit Ihrer Unterstützung rechnen?
FDP: Luftsicherheit ist zweifelsohne ein sehr sensibler Bereich, bei dem sowohl ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet sein muss als auch ein reibungsloser Ablauf, um die Funktionsfähigkeit des Luftverkehrs nicht zu beeinträchtigen. Die Aufgabenerfüllung im Bereich der Luftsicherheit muss in ein Gesamtkonzept einer modernen und effizienten Sicherheitsarchitektur eingebettet sein. Dazu gehört unter anderem, die Aufgaben von Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden wie dem Zoll auf Doppelzuständigkeiten und mögliche Reibungsverluste zu überprüfen. Sofern im Zuge einer Neuaufstellung der Sicherheitsbehörden Kapazitäten von gut ausgebildeten Beamten frei werden, wäre auch zu überlegen, ob diese mit Aufgaben der Luftsicherheit betraut werden könnten. Eine neue Bundesbehörde lehnen wir Freie Demokraten hingegen ab. Es muss bei der Reform der Sicherheitsarchitektur gerade darum gehen, Kompetenzen nicht weiter zu zersplittern. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass die Aufsicht der Bundespolizei über die Luftsicherheit unabhängig von der Erfüllung der Aufgaben durch hoheitliche oder private Stellen gesichert wird. Es geht vor allem darum, ein interessengerechtes Ergebnis zu erzielen, das den Sicherheitsbelangen Rechnung trägt und dabei zugleich die bestmögliche Effizienz bietet. Beim Einsatz privater Dienstleister muss daher für eine hinreichende Qualität gesorgt werden, ebenso für eine kontinuierliche und zuverlässige Aufgabenerfüllung.

GdP: Sie wollen eine „mit Smartphones oder Tablets ausgestattete Polizei“, damit diese direkt im Außeneinsatz Personalien überprüfen oder Anzeigen aufnehmen kann – ein Traum für viele unserer Kolleginnen und Kollegen. Wie stehen Sie als Bürgerrechtspartei zu den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen?
FDP: Wir Freien Demokraten sehen keinen Widerspruch zwischen einer modernen Ausstattung der Polizei sowie dem Schutz der Bürgerrechte. Geschützte polizeiliche Kommunikation zu sensiblen Personendaten, Fahndungsdaten, Einsatzdaten oder anderen sensiblen Daten der Polizeiarbeit dürfen freilich nicht über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder andere Apps erfolgen, die nicht dem Datenschutz genügen, etwa, weil Daten nicht oder nicht ausreichend verschlüsselt werden, auf ausländischen Servern gespeichert oder verarbeitet werden oder weil Kommunikation und Kommunikationsinhalte und -verhalten von Dritten ausgewertet werden können. Smartphones oder Tablets, die über zahllose technische Möglichkeiten verfügen, dürfen nur insoweit dienstlich eingesetzt werden, wie dies mit dem geltenden Polizeirecht beziehungsweise der Strafprozessordnung vereinbar ist.

 


Unsere Schlussfrage an Alle

GdP: Wir als GdP sehen uns in der Pflicht, die Berufsattraktivität weiterzuentwickeln und nachhaltig für die Zukunft sicher zu stellen. Dazu zählen für uns z.B. Fragen der Arbeitszeit, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage oder des Kaufkraftausgleichs in Hochpreisregionen. Wie will Ihre Partei das Profil des Bundes als attraktiver Arbeitgeber für Vollzugs- und VerwaltungsbeamtInnen sowie Tarifbeschäftigte stärken?

CDU/CSU: CDU und CSU setzen auf einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit motivierten Mitarbeitern, ausreichend Personal und zeitgemäßer Ausstattung. Wir wollen, dass qualifizierte und leistungsbereite Fachkräfte für den öffentlichen Dienst gehalten und neu gewonnen werden können. Dazu bietet der Bund als öffentlicher Arbeitgeber bereits heute ein attraktives Gesamtpaket: dazu zählen eine Vielzahl an interessanten und gemeinwohlorientieren Aufgaben ebenso wie vielfältige und familienfreundliche Arbeitszeit- und Arbeitsplatzmodelle und faire finanzielle Leistungen für alle. Bei den Beamtinnen und Beamten gilt es für CDU und CSU, die bewährte Trias von Besoldung, Versorgung und Beihilfe als Teil der umfassenden Alimentationspflicht zu erhalten. Dieses Gesamtpaket muss passgenau fortentwickelt werden, damit der öffentliche Dienst für Fachkräfte auch künftig attraktiv bleibt.

SPD: Die Attraktivität kann zunächst durch ein modernes Dienstrecht gesteigert werden. Insofern verweisen wir auf die Antwort zu Frage 3 [Siehe Artikel auf Seiten 3 & 4, Anm. d. Red.]. Darüber hinaus ist durch die schon 2009 noch in der Großen Koalition beschlossene Dienstrechtsreform der Bundesdienst attraktiver geworden. Ähnlich dem Tarifrecht werden die Erfahrungsstufen schneller durchlaufen und damit die Endgrundgehälter früher als bisher erreicht. Auch sind die Einstellung in einem Beförderungsamt und die Beförderung während der Probezeit möglich. Dadurch erhöht sich die Durchlässigkeit und Attraktivität für leistungsstarke Bewerber, Quereinsteiger und Spezialisten. Die von uns maßgeblich vorangetriebene Mitnahmefähigkeit der Bundesbeamtenversorgung – ähnlich der Unverfallbarkeit von Betriebsrenten – gewährleistet, dass berufliche Veränderungsmöglichkeiten auch im Beamtenstatus erhalten bleiben. Die insoweit noch schlechteren Bedingungen als in den Ländern müssen korrigiert werden.

DIE LINKE: DIE LINKE setzt sich für die volle Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein. Hiermit werden zugleich Ungerechtigkeiten im Beamtenversorgungsrecht beseitigt, die vor allem die Bezieher ohnehin hoher Bezüge bevorteilen. Den öffentlichen Dienst wollen wir insgesamt in seiner Attraktivität für Berufseinsteiger steigern, indem beispielsweise die Flexibilität für Bedienstete mit Familien erhöht, die Mitbestimmung verbessert und die Möglichkeiten des Aufstiegs durch Berufserfahrung und Qualifikation wiederhergestellt bzw. verbessert werden.

B90/DIE GRÜNEN: Wir wollen das „Betriebsklima“ im öffentlichen Dienst insgesamt verbessern und fordern ein modernes, flexibles, familienförderndes Dienstrecht, das übermäßige Arbeitsbelastung und Überstunden vermeidet bzw. ausgleicht. Angesichts der zunehmenden gesundheitlichen Überlastung vieler Beschäftigter gehört auch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der BeamtInnen, wie sie derzeit in der AZV geregelt ist, auf den Prüfstand. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation der BundespolizeibeamtInnen, die durch die Auswirkungen des früheren Personalabbaus bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt verursacht ist, müssen alle Maßnahmen zur Entlastung und Förderung der BeamtInnen geprüft werden. Die physischen und psychischen Anforderungen sind enorm und der Polizeivollzugsdienst bringt eine Vielzahl von Belastungssituationen mit sich. Wir fordern daher die Überprüfung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzuschläge.

FDP: Ziel muss es selbstverständlich sein, dass der öffentliche Dienst insgesamt auch als Arbeitgeber attraktiv bleibt. Das betrifft Bund und Länder und auch Kommunen allerdings gleichermaßen. Eine leistungsfähige Verwaltung kann es nur geben, wenn dem drohenden Fachkräftemangel ein öffentlicher Dienst mit hoher Attraktivität für die Bewerber entgegengestellt wird – gerade auch mit Blick auf die Konkurrenzsituation zur freien Wirtschaft. Keinen Sinn macht es vor dem Hintergrund, zusätzlich eine Konfliktsituation von Bundesebene und Ländern um geeignete Polizeivollzugskräfte herbeizuführen. Sowohl Tarifbeschäftigte als auch die Beamtenschaft dürfen nicht einfach von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt, sondern müssen angemessen besoldet werden. Wir wollen daher eine ehrliche Aufgabenkritik und eine weitere Stärkung der leistungsbezogenen Besoldungselemente. Die von Ihnen genannte Polizeizulage sollte ruhegehaltsfähig werden. Zudem müssen die Stellenkegel so gestaltet werden, dass im allgemeinen Polizeivollzugsdienst nicht nach wenigen Jahren keine Aufstiegsperspektiven mehr in höhere Ämter möglich sind. Auch die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen angesichts der neuen Herausforderungen etwa im Bereich Cybercrime so zur Verfügung gestellt werden, dass eine persönliche Entwicklung auch im laufenden Dienst ermöglicht wird.

 

 

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