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EU-Osterweiterung

Außengrenzen müssen sicher bleiben

Berlin.

Die geplante Osterweiterung der EU darf nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) erst dann in vollem Umgang verwirklicht werden, wenn die Beitrittsländer ihre Polizeien in die Lage versetzt haben, die Sicherung der künftigen EU-Außengrenzen zu garantieren. Nicht nur, aber besonders für die Bundesrepublik Deutschland sei es von Bedeutung, daß das Nachbarland Polen den sogenannten "Schengen-Besitzstand" erreicht. GdP-Vorsitzender Norbert Spinrath: "Die künftigen Beitrittsländer wie Polen benötigen tatkräftige Unterstützung zum Auf- und Ausbau ihrer Sicherheitsbehörden durch die bisherigen EU-Mitglieder. Mit der Verschiebung der EU-Außengrenzen wird Polen ein wichtiger Garant für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland."

Spinrath erinnerte daran, daß die neue Bundesregierung die Bekämpfung der nationalen wie internationalen Kriminalität zu ihren wichtigsten Zielen erklärt hat. Spinrath: "Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt dies ausdrücklich. Dies gilt insbesondere für die zügige Umsetzung der innen- und rechtspolitischen Vorhaben im Amsterdamer Vertrag."

Besondere Bedeutung bekomme die internationale Komponente durch die laufenden Verhandlungen zur Osterweiterung, insbesondere mit Polen. Die Beitrittsländer häten sich verpflichtet, den sogenannten "Schengen-Besitzstand" zu erreichen. Dieses Ziel sei für die Bundesrepublik und ihre Bürger von ganz handfestem Interesse. GdP-Vorsitzender Spinrath:" Damit übernimmt nämlich - um bei diesem Beispiel zu bleiben - Polen die Absicherung der EU-Außengrenze, während die regelmäßige Kontrolle an der dann zur EU-Binnengrenze gewordenen Grenze zwischen Deutschland und Polen wegfällt."

Die Einforderung des "Schengen-Besitzstandes" heißt nach Worten Spinraths nichts anderes, als daß der innerhalb der Länder der Europäischen Union vereinbarte Sicherheitsstandard von den Beitrittsländern erreicht sein und garantiert werden müsse, wenn sie in die EU aufgenommen werden. Spinrath: "Dies ist ein ehrgeiziges Ziel und setzt die aktive Hilfe der EU-Mitgliedsländer voraus." Grundlage einer solchen Hilfe sei es, daß die Beitrittsländer ein "nationales Programm für die Übernahme des Besitzstands" erarbeiteten und dabei genau festlegten, wie sie im einzelnen die Standards erreichen wollen; hierzu gehöre neben einem Terminplan die hierfür notwendige Personal- und Finanzausstattung. Daher werden Ende dieses Jahres Partnerschaften zwischen den Mitgliedsstaaten und den Beitrittsländern im Bereich Justiz und Inneres eingerichtet.

Spinrath: "Hierzu gehört auch die Entsendung von Fachleuten aus den Mitgliedsstaaten in die beitrittswilligen Länder. Dies ist auch bislang schon geschehen. So sind seit längerem schon in Polen Polizeibeamte aus mehreren EU-Ländern - so aus Deutschland, England und Frankreich - als Fachlehrer an Aus- und Fortbildungseinrichtungen der polnischen Polizei tätig. Die Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der nationalen Programme sowie der Beitrittspartnerschaften wird über das PHARE-Programm der Europäischen Union gewährleistet. Dies macht nach dem derzeitigen Stand rund 500 Mio. Euro jährlich aus."

Eine Arbeitsgruppe "Polizeiliche Zusammenarbeit" des Rates für Justiz und Inneres beschäftige sich, so die Gewerkschaft der Polizei, bereits mit der Bestandsaufnahme der polizeilichen Aus- und Fortbildung in den mittel- und osteuropäischen Staaten, um auf dieser Basis einen Rahmenlehrplan zu entwickeln. Spinrath: "Wenn die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa erfolgreich sein soll, müssen die professionellen Standards vergleichbar sein."

Das Beispiel Polen macht nach Auffassung der GdP deutlich, welche erheblichen Anstrengungen notwendig sind, um den Schengen-Besitzstand zu erreichen. So befindet sich die polnische Polizei seit der politischen Wende 1989 nach wie vor in einem Umstrukturierungsprozess. Dem gewandelten Auftrag folgend, nämlich nicht mehr den Schutz des Staates, sondern den Schutz der Bürger im Sinn zu haben, ist aus der bisherigen militärischen Struktur eine zivile Polizeiverwaltung geworden. Entsprechend wurde die Ausbildung reformiert. Der Umwandlungsprozess spiegelt sich auch im Personal der polnischen Polizei wider. 40 % aller Beamten sind seit weniger als fünf Jahren im Polizeidienst. Insgesamt haben nach Angaben der polnischen Botschaft die polnische Polizei eine Stärke von 102.000 Polizisten plus 16.000 Verwaltungskräften. Diese Zahl solle in naher Zukunft auf 126.000 Beamte und 22. 000 Verwaltungskräfte steigen.

Die Nachwuchsgewinnung ist, so die GdP, nicht nur deshalb schwierig, weil die Gehälter wenig attraktiv sind, auch der Dienst selbst wird immer gefährlicher. Jährlich werden durch Rechtsbrecher rund 12 Polizeibeamte getötet und 100 schwer verletzt. Legt man die Stärke der deutschen Polizei von ca. 254.000 zugrunde, würde dies hierzulande eine jährliche Todesrate von 30 Beamten und 254 Schwerverletzten bedeuten. Bezogen auf die Personalstärke sei die Rate bei den durch Rechtsbrecher tödlich verletzten Polizeibeamten in Polen etwa acht mal so hoch wie in Deutschland. Spinrath: "Es bedarf keiner großen Phantasie, daß bei einer vergleichbaren Todesrate die innenpolitische Diskussion in Deutschland eine andere wäre."

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