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AG Menschenhandel und Zwangsprostitution

Mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 1.7.2017 wurde der Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und auch die Verbote und Bußgeldvorschriften neu geregelt.

Die Frauengruppe der GdP hat seinerzeit ausdrücklich das Inkrafttreten des Gesetzes begrüßt. Durch die festgelegte Informationspflicht der Behörde und den festgelegten Mindeststandards bei der Anmeldung für Prostituierte ist nicht nur die Kommunikation zwischen der Behörde und der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller gegeben, sondern es könnten hier bereits erste Erkenntnisse der Behörde bei einer Nichtfreiwilligkeit der Dienstleistungsausübung gewonnen werden. Dies ist ein erster Schritt zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeit).

Die kürzere Laufzeit für die Anmeldung und die halbjährliche gesundheitliche Beratungspflicht für 18 - 21jährige wird als einen guten Schritt zum Schutz der heranwachsenden Frauen und Männer gesehen. Zu der Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten einschließlich der Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiber erfolgte eine umfassende Regulierung, die auf Grund der bundesweiten Geltung ausdrücklich begrüßt wird. Jedoch wird von Seiten der Frauengruppe der GdP die Bußgeldandrohung gegen Verstöße der Betreiber, z. B. beim Verletzen von Aufzeichnungspflichten i. H. v. 5.000 Euro, auf Grund der geringen Summe kritisiert. Hier wäre eine Nachbesserung mit Heraufsetzen der Bußgeldsummen anzustreben.

Die Verantwortung der Umsetzung des ProstSchG liegt bei den Ländern und Kommunen - auf Grund der defizitären Finanz- und Personallage in den Behörden werden durch die Schaffung dieser zusätzlichen administrativen und operativen Aufgaben (Aufgabenmehrung) weitere Defizite geschaffen.

Rückblick

Seit fast 15 Jahren setzt sich die Frauengruppe (Bund) der GdP aktiv gegen den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - Zwangsprostitution - ein.
"Handeln gegen Menschenhandel" - unter dieser Überschrift fand die 4. Bundesfrauenkonferenz der GdP 2006 statt, wo bereits weitreichende Beschlüsse für die gewerkschaftliche Arbeit in diesem Themenkomplex beschlossen wurden.

Ursprünglich sollte mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regulierung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) am 01.01.2002 die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten verbessert werden.

Die wesentlichen Änderungen damals waren:
    • Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution
    • Sicherung der Einklagbarkeit des Lohnes einer Prostituierten
    • Erleichterung des Zuganges zur Sozialversicherung
Die angestrebten Ziele, wie den Entzug des Bodens für kriminelle Begleiterscheinungen der Prostitution, die Schaffung von Erleichterungen beim Ausstieg aus der Prostitution sowie die Sicherung besserer, möglichst wenig gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen wurden nicht bzw. nur minimal erreicht.

Die AG musste in ihrer Arbeit feststellen, dass ab 2010 der politische Bereich zu diesem Themenkomplex verharrte, eine Umsetzung des Positionspapiers der GdP erst einmal nicht möglich war und ab 2011 ruhte daher die Arbeit dieser AG.



AG-Mitglieder (v.l.n.r.): Annette Terweide, Erika Krause-Schöne, Anne Kortleben, Judith Wolf, Dagmar Hölzl (†), Elke Gündner-Ede

... und so ging es weiter ...

Mit der Neuwahl des Deutschen Bundestages 2013 und dem abgeschlossenen Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode wurde dieser Themenkomplex wieder präsent.

Die AG „Menschenhandel und Zwangsprostitution“ nahm am 17./18.06.2014 ihre Arbeit wieder auf. Ziel war, das bestehende Positionspapier der Frauengruppe der GdP anhand der aktuellen Gesetzeslage insbesondere die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie/Bekämpfung von Menschenhandel 2011/36 EU des Europäischen Parlaments und des Rates im nationalen Recht (Ratifizierung) zu aktualisieren.

In einem ersten Schritt wurden die Straftatbestände im Zusammenhang mit Prostitution dahingehend überprüft, wie diese in dem neuen Gesetzesvorschlag zum Prostituiertenschutzgesetz angepasst werden müssen. Ziel der AG ist es, die Opfer von Menschenhandel, die erkennbar gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen werden und diejenigen, die nicht zwangsweise, aber unter großem Druck und durch „falsche Versprechungen“ der Prostitution nachgehen, zu schützen.

In der zweiten AG-Sitzung am 01./02.10.2014 wurde das Positionspapier der GdP an die veränderten Bedingungen angepasst und überarbeitet. Frau Dr. Schweikert, BMFSFJ, nahm zusammen mit unserem Bundesvorsitzenden Oliver Malchow am zweiten Tag an der Sitzung teil. Frau Dr. Schweikert informierte die AG über den derzeitigen Ist-Stand seit der Expertenanhörung und stellte die Eckpunkte eines Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen (Arbeitspapier) vor. Zugleich bedankte sich Frau Dr. Schweikert für die jahrelange kontinuierliche fach- und sachgerechte Zusammenarbeit mit der Frauengruppe der GdP.


v.l.n.r. Frau Dr. Schweikert, Oliver Malchow , Erika Krause-Schöne

Im September 2015 wurde das neue Positionspapier der Frauengruppe (Bund) vom Bundesvorstand beschlossen. Ihr findet es als pdf-Datei auf unserer Homepage.

Ziel des überarbeiteten Positionspapiers war es u.a., Wege aufzuzeigen, wie die Strafverfolgung verbessert werden kann, in dem die Opfer neben einer kontinuierlichen medizinischen und psychosozialen Betreuung auch einen gesicherten Aufenthaltstitel erhalten.

Die Novellierung des Prostitutionsgesetzes muss die Möglichkeiten der Strafverfolgung verbessern und die Opfer schützen.

Eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit Spezialvorschriften für bordellartige oder sonstige prostitutionsnahe Betriebe ist unumgänglich. Nur auf Grundlage einer klaren gesetzlichen Definition des Begriffes der Prostitutionsstätte können Eckpunkte für Mindeststandards eingeführt werden.


Experten-Anhörung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ)
Am 12.06.2014 führte das BMFSFJ eine Expertenanhörung zur „Regulierung des Prostitutionsgewerbes“ durch. Die GdP, vertreten durch unsere stellvertretende Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne, war als Expertin, gemeinsam mit weiteren Vertretern des BKA und der Länderpolizeien sowie Herrn Prof. Dr. Renzikowski (Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg, Juristische Fakultät Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie / Rechtstheorie) vertreten.

Die GdP konnte ihre Kernforderungen, wie u.a.:
    • die bundesweite einheitliche Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und die hierzu notwendigen Voraussetzungen,
    • der Anzeige- und Anmeldepflicht von Prostitutionsausübung
    • die regelmäßigen ärztliche Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen
    • die Kondompflicht
    • dass auf Grund der gefahrengeneigten Tätigkeit das Mindestalter für Prostituierte auf 21 Jahre festgelegt wird
bekräftigen.

Der Großteil der eingeladenen Experten forderte ein Gesetz zum Schutz der in der legalen Prostitution Tätigen zu schaffen - ein Prostituiertenschutzgesetz.
Mit diesem Gesetz, unter dem alle Erscheinungsformen der gewerblichen Erbringung sexueller Dienstleistungen zu subsumieren sind, soll die legale Prostitution erfasst und geschützt werden.
Die Kriminalität in der Prostitution, wie der Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei können dann wirksamer bekämpft werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Umsetzung der Opferschutzrichtlinie/Bekämpfung von Menschenhandel 2011/36 EU des Europäischen Parlaments und des Rates im nationalen Recht (Ratifizierung).

Damit ist die Chance gegeben, eine systematische Reform des Strafrechtes in den zu regelnden Straftatbeständen ganzheitlich mit den verschieden Ebenen vorzunehmen.
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