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Besserer Schutz vor Gewalttaten ist auch Zeichen der Wertschätzung

Berlin. Die Entscheidung des Bundestages, den Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten im Strafgesetzbuch stärker zu verankern, ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), mehr als überfällig. „6.345 mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wurden im vergangenen Jahr Opfer von vollendeten Straftaten. Diese Steigerung von über elf Prozent gegenüber dem Vorjahr unterstreicht die Dringlichkeit, den Schutz von […]

Foto: (c) Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel/photothek.net

Berlin. Die Entscheidung des Bundestages, den Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten im Strafgesetzbuch stärker zu verankern, ist nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP), mehr als überfällig. „6.345 mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wurden im vergangenen Jahr Opfer von vollendeten Straftaten. Diese Steigerung von über elf Prozent gegenüber dem Vorjahr unterstreicht die Dringlichkeit, den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften endlich zu stärken. Das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung“, betonte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow.

Langer Kampf der GdP erfolgreich

Die größte Berufsvertretung der Polizei begrüßt, dass der Bundestag am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – verabschiedet.

Malchow sagte: „Die Gewerkschaft der Polizei hat über sieben Jahre darum gekämpft, der wachsenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ein deutliches Zeichen des Gesetzgebers entgegenzusetzen. Polizisten werden angegriffen und zum Teil schwer verletzt, weil sie Polizisten sind. Sie werden angegriffen und verletzt nicht nur bei Maßnahmen, die sie vollstrecken müssen, sondern auch völlig ohne Anlass, allein, weil sie dieses Amt im Auftrag von Staat und Gesellschaft ausüben. Deshalb richtet sich solche Gewalt auch gegen den Staat und die Gesellschaft selbst.“

Es sei absolut richtig, so Malchow weiter, dass die gesetzlichen Änderungen auch für den Einsatz der Feuerwehr und der Rettungsdienste gelten.

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