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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (EZulV)

GdP Berlin: Innen- und Sportsenator „bejaht“ Erhöhungsbedarf 2013

Berlin.

Nachdem bekannt wurde, dass SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben: „Wir wollen unter Wahrung der Konsolidierungsziele für die Beamtinnen und Beamten des Landes eine Perspektive entwickeln, die den Abstand zum Besoldungsniveau der anderen Länder reduziert.“ hat der Vorsitzende der GdP-Bezirksgruppe und Personalratsvorsitzende im LKA, Robert Hobrecht, 2011 als Erster zum wiederholten Mal eine Erhöhung von Erschwerniszulagen gefordert.

Innen- und Sportsenator Frank Henkel hat daraufhin in einem Brief an den Landesbezirksvorsitzenden der GdP Michael Purper wie folgt Stellung genommen. (Auszug):

„Mit Schreiben vom 16. Dezember 2011 bitten Sie um eine Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung. Dabei sprechen Sie sich für eine Erhöhung der Zulagen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Landes Berlin in der Verwendung in einem mobilen Einsatz-Kommando (MEK) von derzeit 153,39 € auf 300 € monatlich, in einem Spezial-Einsatz-Kommando (SEK) für besondere polizeiliche Einsätze von 153,39 € auf 400 € monatlich und unter einer auf Dauer angelegten veränderten Identität als Verdeckter Ermittler von 153,39 € auf 260 € monatlich aus.

Der Bund hat für seinen Bereich mit Wirkung vom 1. Januar 2008 Änderungen bei der Gewährung der Zulage für besondere Einsätze nach § 22 EZulV vorgenommen. Es wurde eine stärkere Staffelung in der Zulagengewährung für die Einheiten eingeführt und die Zulage wurde erhöht.“
Auch die Polizei befürwortet die Anpassung wegen gestiegener Belastungen und Erschwernisse. Auch das Referat – III B – der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bestätigte fachaufsichtlich die gestiegenen Belastungen und Erschwernisse.

Es ist beabsichtigt, im Anschluss an die Erarbeitung eines neuen Landesbesoldungsgesetzes für Berlin auch die in Landesrecht überführten Bundesverordnungen (u. a. die Erschwerniszulagenverordnung) zu überarbeiten. „Ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der angeführten Zulagenbeträge wird auch von mir grundsätzlich bejaht. Es erscheint mir aber sinnvoll, erst im Rahmen der umfassenden Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung - voraussichtlich im Jahr 2013 - eine Entscheidung über die Höhe der Anpassung zu treffen.“
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