Forderungen der GdP Brandenburg im Rahmen der bevorstehenden Umstrukturierung in der Brandenburger Polizei
GdP-Brandenburg: Strukturänderungen bedürfen der Akzeptanz der Beschäftigten
Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei sind dieses:
- größtmögliche Transparenz der Entscheidungen herstellen
- Anwendung des TV-Umbaus und der entsprechenden beamtenrechtlichen Regelungen für alle Maßnahmen im Rahmen der Polizeistrukturreform
- weitere Maßnahmen zur Steigerung der Motivation der Kolleginnen und Kollegen
- keine Einschnitte in Besoldung und Entlohnung, zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifabschlüssen auch für die Beamten (Ausgleich der Differenz von 1,4 % zwischen den Tarifbeschäftigten und Beamten)
- Fortzahlung einer Sonderzuwendung in 2010 und folgende mindestens auf dem Niveau von 2003; ggf. Einrechnung in das monatliche Grundgehalt
- Gewährleistung, dass Pensionierungen aus dem m. D. regelmäßig aus A9 und im g.D. mindestens aus A 11 erfolgen.
- Durchschlüsselung des g. D., dass nach spätestem einen Jahr die mit der wahrgenommen Funktion beschriebene Amtsbesoldung A12 bzw. A13 erreicht wird
- Bereitstellung von ausreichenden Beförderungsmitteln zur Umsetzung einer so genannten Regelbeförderung in der Brandenburger Polizei
- Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten lediglich auf Basis von Freiwilligkeit, verbunden mit dem Vorliegen der gesundheitlichen Eignung und dienstlichem Erfordernis
- kontinuierliche Ausbildung von Polizeianwärtern an der FHPol in Brandenburg auf der Grundlage eines Einstellungskorridors von jährlich mindestens 150 - Einstellungen nur noch in den g. D.
- Bereitstellung von Aufstiegsmöglichkeiten vom m. D. in den g. D. für jährlich 200 Aufsteiger; Verkürzung der Lehrgangsdauer auf 6 Monate
- Öffnung der Aufstiegsmöglichkeiten bis zum 45. Lebensjahr und für alle Besoldungsgruppen m. D.