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Arbeitszeitverordnung Polizei:

Arbeitszeit: GdP NRW fordert deutliche Verbesserungen

Düsseldorf.

Der Anfang Juni vom zuständigen Innenministerium vorgelegte Entwurf für eine Neufassung der Arbeitszeitverordnung für die Polizei (AZVOPol) ist aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bislang eine Enttäuschung.

Verheizt durch überlange Dienstzeiten

„Gesundheitsverträgliche Schichtdienstmodelle sind mit 41 Wochenstunden nicht möglich. Polizistinnen und Polizisten werden durch überlange Dienstzeiten weiter verheizt“ so GdP-Vorsitzender Arnold Plickert. Das gelte auch für Rufbereitschaften, die über Zeiträume von bis zu sechs Wochen am Stück zulässig sein sollen. Plickert: „Rufbereitschaften dürfen nicht dazu missbraucht werden, Personalmangel zu kaschieren. Sie müssen zeitlich begrenzt und besser vergütet werden.“

Aktuell müssen Polizisten rund 65 Stunden Rufbereitschaft leisten, um dafür einen zusätzlichen Tag frei zu bekommen. Die Rufbereitschaft schränkt die Mobilität und Freizeit der Polizisten erheblich ein, da sie im Alarmierungsfall schnellstens zur Dienststelle kommen müssen. Aus diesem Grund fordert die GdP einen Ausgleich im Verhältnis eins zu vier statt bisher eins zu acht.

Für Schichtdienstmodelle in der Polizei enthält der Entwurf zwar erstmals Vorgaben, durch die etwa Obergrenzen für die Zahl der aufeinander folgenden Schichten und Mindestruhezeiten eingeführt werden. An der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden wird aber festgehalten.
In der Praxis führt diese Kombination nach Einschätzung der GdP aber dazu, dass Polizisten nur ausnahmsweise einmal zwei Tage am Stück frei haben, weil sie sonst nicht auf die durchschnittlich zu erbringende Wochenarbeitszeit kommen.

Die GdP fordert eine Faktorisierung von Nachtdienststunden, um den besonders belastenden Nachtdienst anzuerkennen „Dabei geht es nicht nur um den klassischen Wechselschichtdienst, sondern gerade auch um Kollegen auf den K-Wachen und in Einsatztrupps, die häufig Nachtdienste leisten, ohne dafür einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. Wer Nachtdienste leistet, muss dafür unmittelbar Freizeitausgleich erhalten“, so Plickert, der auch darauf hinweist, dass Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nicht zum Nulltarif zu haben sind. „Wenn dadurch aber Motivation, Verfügbarkeit und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten steigen, nutzt das auch dem Dienstherrn.“

Enttäuscht ist die GdP auch darüber, dass sich das Innenministerium trotz eines mittlerweile auf 4 Millionen Stunden angewachsenen Überstundenbergs so schwer damit tut, Langzeitkonten in der Polizei einzuführen. „Die Polizei arbeitet durch die anhaltende terroristische Bedrohungslage über der Belastungsgrenze. Für viele Polizisten ist ein zeitnaher Abbau von Überstunden auf absehbare Zeit nicht möglich“, so Plickert, der statt begrenzter Probeläufe die flächendeckende Einführung von Langzeitkonten fordert, um die Ausgleichsansprüche der Betroffenen abzusichern.
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