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Rechts überholen muss verboten bleiben

LKW-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnstrecken

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Haltung des 38. Deutschen Verkehrsgerichtstages, das Rechtsüberholverbot auf Autobahnen beizubehalten. Norbert Spinrath, Bundesvorsitzender der GdP: "Das Verbieten des Rechtsüberholens ist eine bewährte, grundsätzliche Regel.

Ohne eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Autobahnen würde eine Aufhebung des Rechtsüberholverbots zu eminent gefährlichen Situationen führen." Die zum Teil drastischen Geschwindigkeitsunterschiede zwischen einzelnen Fahrzeugen würden die Fahrer beim Einschätzen des Überholvorgangs überfordern. In den USA funktioniere das Rechtsüberholen vor allem deshalb, weil alle Fahrzeuge ungefähr gleiche Geschwindigkeiten hielten bzw. auf einzelnen Spuren Geschwindigkeiten vorgeschrieben seien. Der Verkehrsgerichtstag findet zur Zeit in Goslar statt.

Ebenso positiv bewertet die Gewerkschaft der Polizei den Vorschlag des Auto Club Europa (ACE), ein LKW-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnstrecken zu diskutieren. Spinrath: "Überholvorgänge schwerer Lastkraftwagen ziehen sich regelmäßig über mehrere Kilometer hin. Der übrige Verkehr wird dadurch auf eine Geschwindigkeit von ungefähr 90 Kilometer pro Stunde gedrosselt. Bei der heutigen allgemeinen Verkehrsdichte genügt ein solches Überholen, um den Verkehr zum Erliegen zu bringen." Zudem ließe sich die Gefahr, als schneller Verkehrsteilnehmer auf ein unerwartet ausscherendes und deutlich langsamer fahrendes Schwerfahrzeug aufzufahren, erheblich mindern. Spinrath appellierte unterdessen an die Fuhrunternehmer, ihre Beschäftigten weniger Termindruck auszusetzen. "Ein Spediteur, der seine Fahrer zur Eile antreibt, trägt bei einem solchen Unfall Mitschuld." Ein Gewinn komme stets den Unternehmern zugute, den Schaden trage aber nur die Allgemeinheit, so der GdP-Vorsitzende in Hilden.

Spinrath forderte zudem, die in Deutschland gültigen Rechtsfolgen beim Fahren ab 0,8 Promille Blutalkohol schon bei 0,5 Promille anzuwenden. Dabei soll auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden können. Die 0,8-Promille-Grenze fiele dann weg. Spinrath: "Die 0,5-Promille-Grenze mit Fahrverbot würde die Gesetzgebung zum Alkohol am Steuer erheblich vereinfachen." Zurzeit gelten Grenzwerte von 0,3 bis 1,1 Promille. Das Überschreiten jedes Grenzwertes wird unterschiedlich bestraft.

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