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Gesetzentwurf über den „Beauftragten für die Landespolizei“

GdP Rheinland-Pfalz: "Wenn schon, denn schon"

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat in der heutigen Anhörung vor dem Innenausschuss des Landtages zu dem Gesetzentwurf über einen Beauftragen für die Landespolizei Stellung genommen und Korrekturen gefordert. Eine „Beschwerdestelle gegen die Polizei“, wie ursprünglich im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehen, wird strikt abge-lehnt. Der Gesetzesentwurf über einen „Beauftragten für die Landespolizei“ zielt in die richtige Richtung, bedarf aber dringend der Überarbeitung.

„Wir würden es begrüßen, wenn es in Anlehnung an den Wehrbeauftragten einen „Beauftragten für die Landespolizei“ gäbe, der diesen Namen verdient. Die Person könnte Hilfsorgan des Landtags zur Kontrolle der Polizei sein, müsste aber auch als Anwalt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zur Seite stehen und mangelnde Personalausstattung, Überlastung und fehlende Wertschätzung der Polizei dem Parlament vortragen“, so Ernst Scharbach, Landesvorsitzender der GdP. "Wir sehen uns dem Parlament und der Demokratie verpflichtet - dann ist es gut, wenn sich das Parlament mehr um uns kümmert!"

Dazu müsste der Beauftragte für die Landespolizei aber auch die dafür erforderlichen Rechte erhalten. Im Entwurf sollen bei Fragen der Polizei die Rechte des jetzigen Bürgerbeauftragten beschnitten werden! Bisher hat der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard das Recht zum Selbstaufgriff und kann damit Sachverhalte ohne Beschwerden oder Eingaben untersuchen. Als „Beauftragter für die Landespolizei“ soll er dies nicht mehr tun dürfen.

Scharbach: "Wenn sich das Parlament durch den Bürgerbeauftragten mit dem Verhältnis von Bürger und Polizei beschäftigen soll, dann aber auch richtig. Wir fordern die Einrichtung eines Landes-Polizeibeauftragten, der sich gleichermaßen um Belange von Bürgerinnen und Bürgern und von Polizistinnen und Polizisten kümmert!"
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